Reiseversicherung bei nicht-stornierbaren Flügen etc. ?

Nic_Cole

FLI-Member
Registriert
22 Juni 2012
Beiträge
189
Ort
Berlin
Hallo,

leider bin ich auf dem Gebiet nicht so bewandert und das Internet gibt nicht soviel dazu her............was es alles für Versicherungen und Anbieter gibt, weiß ich bereits, aber die Sache mit den Stornokosten ist mir nicht ganz klar.

Wir haben bei AirBerlin den FlyClassic Tarif gebucht, hier sind die Flüge nicht stornierbar. Heißt für mich, ob ich nun kann oder nicht, der Flugpreis muss gezahlt werden........oder ist bereits bezahlt und man bekommt auch nichts wieder. Wenn ich jetzt eine Reiserücktrittskostenversicherung habe........welche Stornokosten sollen denn da erbracht werden? Krieg ich dann das Geld für die kompletten Flüge wieder?


Eigtl kann ich bei der Reise alles kurz vorher stornieren, daher bräuchte ich die Versicherung mit Stornoschutz nur für die Flüge.........:confused:
 

Kekskrümelchen

FLI-Gold-Member
Registriert
18 Sep. 2008
Beiträge
2.702
Hallo Nic,

wenn der Fall der Fälle eintritt, dann musst du auf jeden Fall den Flug stornieren und dafür eine Storno-Rechnung anfordern. Die Versicherung erstattet dir dann die angefallenen Storno-Kosten (evt. abzügl. Selbstbehalt). Du bekommst also den kpl. Flugpreis wieder (über die Airline die erstattbaren Steuern und Gebühren, den Rest über die Versicherung).
 
OP
N

Nic_Cole

FLI-Member
Registriert
22 Juni 2012
Beiträge
189
Ort
Berlin
hmmm, aber wenn airberlin ausdrücklich sagt, dass die flüge nicht stornierbar sind? krieg ich dann trotzdem von denen eine stornorechnung?

:confused:
 

Kekskrümelchen

FLI-Gold-Member
Registriert
18 Sep. 2008
Beiträge
2.702
Falls die bei einer Stornierung nicht automatisch kommt wie bei unserem ebenfalls nicht stornierbaren Flug Ende April mit SIA, dann musst du die anfordern. Ansonsten gibt es von der Versicherung kein Geld.
 

Gast02

Gast
Registriert
30 Sep. 2010
Beiträge
1.356
Und natürlich muss es sich auch für die Versicherung um einen Versicherungsfall laut Vertragsbedingungen handeln (z.B. Flugunfähigkeit wegen Krankheit / Schwangerschaft o.ä. bei einer Reiserücktrittsversicherung). Sonst gibts von dieser nix zurück.
 

Ariel

FLI-Silver-Member
Registriert
20 Juni 2004
Beiträge
1.432
hmmm, aber wenn airberlin ausdrücklich sagt, dass die flüge nicht stornierbar sind? krieg ich dann trotzdem von denen eine stornorechnung?

:confused:

Du kannst den Flug schon stornieren, nur bekommst du das Geld dafür nicht zurück. Sie müssen dir aber die Steuern rückerstatten und so erhälst du sowieso etwas Schriftliches.
 

Kekskrümelchen

FLI-Gold-Member
Registriert
18 Sep. 2008
Beiträge
2.702
Und natürlich muss es sich auch für die Versicherung um einen Versicherungsfall laut Vertragsbedingungen handeln (z.B. Flugunfähigkeit wegen Krankheit / Schwangerschaft o.ä. bei einer Reiserücktrittsversicherung). Sonst gibts von dieser nix zurück.

Das ist natürlich die Grundvoraussetzung, um die Reiserücktrittversicherung in Anspruch nehmen zu können. Und man muss den Versicherungsfall entsprechend beweisen, inkl. Nachweis des Verwandtschaftsgrades der betreffenden Person, sofern man nicht selber betroffen ist.
 

ThomasK

FLI-Newbie
Registriert
28 Sep. 2012
Beiträge
6
Ja, stornieren und den Nachweis einreichen, dass sollte dann alles kein Problem darstellen.
Auch wenn Du alle anderen Sachen kurzfristig stornieren kannst, musst Du wohl oder überl für den Flug etwas abschließen, oder Du bist über Deine Kreditkarte abgesichert. Da solltest Du nur die Konditionen checken. Ich fand diese Seite sehr hilfreich, da meine Versicherung über die Kreditkarte sehr dürftig war: http://www.reiseschutzversicherung24.de/vergleich/.
Ich wünsche Dir einen schönen Urlaub!
 
Oben