Alleiniges Sorgerecht , Einreise mit Kind, Eure Erfahrung

buccaneers

FLI-Member
Registriert
6 Sep. 2010
Beiträge
63
So, jetzt hab ich auch gleich noch eine Frage und zwar am besten an die alleinerziehenden Mütter.
Mich hat hier vor Ort ein Bekannter verrückt gemacht das ich bei der Einreise in mein Urlaubsland noch Unterlagen benötigen würde :?:
Ich bin alleinerziehend und in der Geburtsurkunde meines Sohnes stehe ich logischerweise bei Mutter drin :-D
und bei Vater ist nichts eingetragen. Ich habe und hatte schon immer das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn.

Muss ich bei der Einreise für mein Kind in die USA noch einen anderen Zettel haben der sagt das ich das alleinige Sorgerecht habe?
Normalerweise langt doch der Reisepass den ich jetzt für ihn beantragt habe, oder ? Auf der Gemeinde hat auch die Geburtsurkunde gelangt.
Wie sind da Eure Erfahrungen ?

Gruß
Nina
 

alexp3003

FLI-Member
Registriert
24 Mai 2016
Beiträge
73
Ort
GI, Hessen
Ich war grad mit meinen zwei Jungs drüben und mich hat niemand gefragt weder bei der Einreise noch Ausreise. Auch bei früheren Urlauben bin ich nie gefragt worden.
 

gumpi67

FLI-Gold-Member
Registriert
12 Aug. 2008
Beiträge
2.549
Ort
südlich von Wien
Hallo Nina,

ich bin zwar nicht alleinerziehend, aber wir hatten schon einmal ein "fremdes" Kind unter 18 mit im USA-Urlaub.

Die U.S. Customs and Border Protection sagt dazu folgendes:

https://help.cbp.gov/app/answers/detail/a_id/268/kw/travel/related/1

In deinem Fall würde ich den Link so interpretieren, dass du im Fall der Nachfrage in der Nachweispflicht bist, dass du alleiniges Sorgerecht hast. Bei dem Link steht ja auch, dass sie nicht bei jedem nachfragen, aber WENN sie es tun, musst du nachweisen, dass du mit deinem Sohn alleine reisen darfst. Ich würde zumindest eine Kopie der Geburtsurkunde mitnehmen, da daraus hervorgeht, dass es keinen Vater gibt.

Du hast nicht geschrieben, wie alt dein Sohn ist. Wenn er schon größer ist und ein wenig Englisch kann, kann er im Fall des Falles ja zusätzlich bestätigen, dass du seine Mutter bist. So etwas ist meiner alleinerziehenden Freundin vor ein paar Jahren übrigens auf einem innereuropäischen Flug passiert. o_O
 

Seattle

FLI-Bronze-Member
Registriert
10 Apr. 2008
Beiträge
392
Du bist die Sorgeberechtigte. Punkt. Wo kommen wir denn hin, wenn man als Alleinreisende/Alleinerziehende dies belegen muss. Der Name steht im Pass und fertig. Lass Dich nicht verrückt machen!
 
OP
B

buccaneers

FLI-Member
Registriert
6 Sep. 2010
Beiträge
63
Vielen Dank für Eure Rückmeldung.
Mein Sohn ist 15 Monate alt.
Ich hatte nun auf der Bank auch schon das Problem , als ich den Freistellungsauftrag für meinen Sohn abgegeben habe
mit nur einer Unterschrift das da auch schon wieder nachgefragt wurde.

Wie ich jetzt gelesen habe gibt es wohl eine Bescheinigung die ich beim Jugendamt beantragen muss,
vielleicht wäre ich damit auf der sicheren Seite , nicht das es auch in Deutschland bei der Abreise sonst ein Problem gibt:confused:

Alles nicht so einfach [-X;)

LG
Nina
 

alexp3003

FLI-Member
Registriert
24 Mai 2016
Beiträge
73
Ort
GI, Hessen
Bei der Bank ist das normal da muss ich auch immer mein Sorgerechtstitel vorzeigen oder auf der Stadt beim Pässe beantragen. Sonst musste ich das noch nie vorzeigen, hatte den Titel aber mit im Urlaub falls doch mal jemand fragt.
 

Nordlicht

FLI-Gold-Member
Registriert
22 Aug. 2009
Beiträge
4.049
Ich würde auf jeden Fall eine Bescheinigung oder mindestens Geburtsurkunde mitnehmen.
Jede Möglichkeit für Probleme vermeiden.
Du weißt, dass du mit deinem Kind alleine verreisen darfst. Die Behörden vor Ort ggf nicht.
Bevor doch mal jemand auf die Idee kommt, dass es einen Vater gibt dem du ggf das Kind weg nehmen willst und ins Ausland abhaust, würde ich einfach was mitnehmen und mir die Gefahr von Diskussionen ersparen.

Freunde von uns mussten letztes Jahr getrennt fliegen, weil er noch dienstliche Termine hatte. Also ist sie mit Kind vor geflogen und er dann ein paar Tage später. Da hat er auch vorsichtshalber was unterschrieben, dass sie das darf und sie hatte eine Kopie seines Passes dabei.
Wollte keiner sehen, aber sicher ist sicher.
 

Wanderratte

FLI-Newbie
Registriert
1 Jan. 2013
Beiträge
7
Ort
Erzgebirge
Hallo Nina,
das Jugendamt stellt dir kostenlos eine Erklärung aus, dass du das alleinige Sorgerecht für dein Kind ausübst. Ich würde die auf jeden Fall mitnehmen, dann bist du abgesichert. Die Erklärung hilft dir auch bei der Bank...
LG Eileen
 

mali

FLI-Silver-Member
Registriert
14 Dez. 2010
Beiträge
1.635
Ort
Essen, Germany
Du bist die Sorgeberechtigte. Punkt. Wo kommen wir denn hin, wenn man als Alleinreisende/Alleinerziehende dies belegen muss. Der Name steht im Pass und fertig. Lass Dich nicht verrückt machen!

Die Aussage würde ich mit Vorsicht genießen. In dem o.g. Link kannst du gut sehen, dass die Behörden SEHR WOHL den Nachweis von dir verlangen können. Wie es dort steht, die Fragen nicht immer, sollten die aber Fragen, brauchst du den Nachweis, sonst winkt der nächste Flieger Richtung Heimat.

Das Jugendamt stellt diese Bescheinigungen genau für den Fall auch in Englisch aus.
Ich würde da lieber nichts riskieren. Und eine Diskussion mit dem Immigration Officer über Sinn oder Unsinn dieser Regelungen würde ich mir sicherheitshalber klemmen :)

Es gab in den letzten Jahren zu viele Fälle von Kindesentführungen (ja, so nennen die das, wenn nur 1 Elternteil mit dem Kind über die Landesgrenzen verschwindet um Sorgerechtsstreitigkeiten o.ä. zu umgehen), deshalb sind die Behörden sehr streng was das angeht...
 

floridalove

FLI-Member
Registriert
26 Nov. 2014
Beiträge
213
Ort
DUS
Hallo Nina, war auch schon 2x mit meiner Tochter alleine in Florida und wurde bei der Ausreise aus Deutschland (Flughafen Düsseldorf) gefragt, ob
ich was schriftliches bzgl. alleiniges Sorgerecht oder eine Vollmacht vom Vater dabei habe, hatte ich beides mitgenommen, war dann auch kein Problem,
in den USA hat da niemand nach gefragt. Wenn es die Bescheinigung vom Jugendamt sogar auf englisch gibt, ist doch super, würde ich mir auf jeden Fall besorgen.
 
OP
B

buccaneers

FLI-Member
Registriert
6 Sep. 2010
Beiträge
63
Ich war heute morgen gleich mal beim Jugendamt und habe mir die Bescheinigung "Auskunft über
Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister" ausstellen lassen.
Muss man natürlich vom Datum her immer zeitnah sich ausstellen lassen, keine Ahnung ob
ich das dann erneut machen muss wenn wir im April fliegen wollen.
Jetzt gebe ich erstmal eine bei der Bank ab das die mich nicht ständig nach der zweiten Unterschrift fragen.

Die Dame sagte mir leider nix von einer englischen Version, hab auch auch zu spät gelesen das ich das mal hätte
fragen können. Aber sie fragte noch ob wir in die USA wollen, ihr Sohn hatte bei der Einreise Problem
nach zu weisen das er alleine fliegen darf , weil noch minderjährig. Musste dann alles per Whatsapp und Mail schnell
nachgereicht werden.
Sie meinte evtl. zur Sicherheit sollte ich mir das übersetzen lassen und notariell beglaubigen lassen.

LG
Nina
 

Seattle

FLI-Bronze-Member
Registriert
10 Apr. 2008
Beiträge
392
Geht es in diesem Fall den Behörden nur darum, daß nur eine Person das Kind begleitet? Bei zwei Erwachsenen stellt sich diese Frage gar nicht? Angenommen ich habe nach meiner Heirat meinen Mädchennamen Müller behalten, im Pass meines Kindes steht ebenfalls Müller. Mein mich begleitender Ehemann und Vater heißt aber Meier. Was ist denn dann? Wird nur deshalb nicht nachgefragt, weil ein zweiter Erwachsener dabei ist? Ich weiß, ich treibe es ein bisschen auf die Spitze, aber so eine Konstellation ist ja gar nicht ungewöhlich. Hat man dann seine Heiratsurkunde im Reisegepäck? Ich finde es ganz schön bitter, das man sich als alleinerziehendes Elternteil immer wieder rechtfertigen muss.
 

Sancap

FLI-Silver-Member
Registriert
22 Apr. 2011
Beiträge
1.528
Ort
Nähe Kiel
.... Hat man dann seine Heiratsurkunde im Reisegepäck? Ich finde es ganz schön bitter, das man sich als alleinerziehendes Elternteil immer wieder rechtfertigen muss.
Das kann ich nachvollziehen. Aber auch verstehen, dass schon mal nachgefragt wird. Übrigens gern bei der Ausreise in D. Es hat schon alleinreisende Elternteile gegeben die ein Kind in das Land der Großeltern mitgenommen haben - gegen den Willen des anderen Teils.
Die USA liefern dann vielleicht aus, andere Länder eher nicht.. in sofern nicht rechtfertigen aber nachweisen, dass man auch das alleinige Sorgerecht hat. Nervt vielleicht die Eltern, hilft aber vielleicht dem Kind...
 

Choernchen

FLI-Member
Registriert
30 Jan. 2016
Beiträge
59
Das Jugendamt stellt diese Bescheinigungen genau für den Fall auch in Englisch aus.

Schön wäre es.... ;) Ich habe bei der letzten Negativ-Bescheinigung (der Wisch, dass keine Sorgeerklärung vorliegt heißt bei uns so) explizit nach einer englischen Ausführung gefragt und die Dame wusste von nichts, wollte sich aber erkundigen - es war nicht möglich!

Aber wie dem auch sei, nachdem ich die evtl. Probleme bei der Ausreise vermutet hatte (wenn ich mit Kind unberechtigt das Land verlassen will), bin ich mit gutem Gefühl mit der deutschen Ausführung gereist.

Am Ende des Tages wollte diesen Schrieb niemand sehen und es hat auch niemand hinterfragt ob ich berechtigt bin, allein mit meiner Tochter zu reisen. Ich hatte aber ein wesentlich besseres Gefühl und sind wir mal ehrlich: Wir brauchen den Wisch so oft (Schule/KiGa/KiTa anmelden, Konto-Geschichten etc.), da schadet es nicht immer wieder mal einen zu beantragen. Bei uns geht das einfach telefonisch und der Schrieb kommt per Post.
 
OP
B

buccaneers

FLI-Member
Registriert
6 Sep. 2010
Beiträge
63
Ich fühle mich mit dem Schrieb jetzt auch besser, mich hat es auch genervt wenn ich irgendwo etwas abgegeben habe mit "nur" meiner
Unterschrift das da skeptisch nachgefragt, aber im Grunde ist es auch auch richtig so.
Für die Reise würde ich jetzt auch sagen ich hole mir kurz vorher einen neuen Ausdruck mit aktuellem Datum und dann bin
ich ja auf der sicheren Seite. Sicherlich wäre es in USA notfalls dann erstmal schwierig da der Ausdruck in deutsch wäre, aber das würde sich doch sicherlich klären lassen. Aber bei der Ausreise in Deutschland bin ich damit dann abgesichert.

LG
Nina
 

mali

FLI-Silver-Member
Registriert
14 Dez. 2010
Beiträge
1.635
Ort
Essen, Germany
Schön wäre es.... ;) Ich habe bei der letzten Negativ-Bescheinigung (der Wisch, dass keine Sorgeerklärung vorliegt heißt bei uns so) explizit nach einer englischen Ausführung gefragt und die Dame wusste von nichts, wollte sich aber erkundigen - es war nicht möglich!

Aber wie dem auch sei, nachdem ich die evtl. Probleme bei der Ausreise vermutet hatte (wenn ich mit Kind unberechtigt das Land verlassen will), bin ich mit gutem Gefühl mit der deutschen Ausführung gereist.

Am Ende des Tages wollte diesen Schrieb niemand sehen und es hat auch niemand hinterfragt ob ich berechtigt bin, allein mit meiner Tochter zu reisen. Ich hatte aber ein wesentlich besseres Gefühl und sind wir mal ehrlich: Wir brauchen den Wisch so oft (Schule/KiGa/KiTa anmelden, Konto-Geschichten etc.), da schadet es nicht immer wieder mal einen zu beantragen. Bei uns geht das einfach telefonisch und der Schrieb kommt per Post.

Hm... Seltsam...
Aber wenn man zumindest den deutschen Wisch dabei hat, ist es ja schon mal was.
Die werden sicherlich schneller was deutsches prüfen lassen können als wenn man gar nix dabei hat. Erspart im Zweifel dann schon den Heimflug am selben Tag :giggle:

@ Seattle: Verstehe ich vollkommen. Kann ich auch nachvollziehen, aber zum Wohle des Kindes ist es fast überall auf der Welt mittlerweile so.
Es gab halt zu viele einzelne Elternteile, die die Kinder ohne Wissen des zweiten Erziehungsberechtigten außer Landes gebracht haben. Leider ist das dann Kindesentführung ... Wie sollte man so etwas ausschliessen wenn die nicht kontrollieren würden?
 

floridalove

FLI-Member
Registriert
26 Nov. 2014
Beiträge
213
Ort
DUS
Hallo Nina,

ich bin zwar nicht alleinerziehend, aber wir hatten schon einmal ein "fremdes" Kind unter 18 mit im USA-Urlaub.

Die U.S. Customs and Border Protection sagt dazu folgendes:

https://help.cbp.gov/app/answers/detail/a_id/268/kw/travel/related/1

In deinem Fall würde ich den Link so interpretieren, dass du im Fall der Nachfrage in der Nachweispflicht bist, dass du alleiniges Sorgerecht hast. Bei dem Link steht ja auch, dass sie nicht bei jedem nachfragen, aber WENN sie es tun, musst du nachweisen, dass du mit deinem Sohn alleine reisen darfst. Ich würde zumindest eine Kopie der Geburtsurkunde mitnehmen, da daraus hervorgeht, dass es keinen Vater gibt.

Du hast nicht geschrieben, wie alt dein Sohn ist. Wenn er schon größer ist und ein wenig Englisch kann, kann er im Fall des Falles ja zusätzlich bestätigen, dass du seine Mutter bist. So etwas ist meiner alleinerziehenden Freundin vor ein paar Jahren übrigens auf einem innereuropäischen Flug passiert. o_O

In dem Link steht ja, dass in den USA das "birth certificate naming only one parent" reicht, das hast Du ja, also bist Du da auch auf der sicheren Seite, das gibt es sogar auch als internationale Geburtsurkunde beim Standesamt.
 
Oben