Fluggastrechte

Uwe

Moderator
Teammitglied
Registriert
22 Juli 2004
Beiträge
15.378
Ort
Oberursel (Taunus)
Hallo zusammen!

Die Frankfurter Rundschau berichtet in ihrer Ausgabe vom 13.11.2010 darüber, dass nur ein kleiner Bruchteil der von Verspätungen oder Ausfällen geschädigten Fluggäste, das Recht auf Entschädigung wahr nimmt.

"Schlecht informiert" ist der Titel des Artikels: http://www.fr-online.de/wirtschaft/schl ... index.html

Auf der folgenden Seite, sind die Rechte der Fluggäste zusammen gefaßt und es sind weitere informative Links enthalten: http://www.fr-online.de/blob/view/-/483 ... A4sten.pdf

Gruß

Uwe
 

jb

FLI-Member
Registriert
25 Sep. 2007
Beiträge
115
Ein wichtiger Aspekt fehlt aber noch: Diejenigen, die bei der Fluggesellschaft eine Entschädigung anfordern, von dieser zu Unrecht abgewiesen werden, dann aber nicht klagen/zu EU-Claim gehen/ans LBA schreiben.

Aus eigener Erfahrung und damit verbundener Recherche im Netz dürfte dies nämlich für sehr viele der von Verspätungen/Ausfällen betroffenen Fluggäste zutreffen. Auch wir wurden von der Condor bei 8 Stunden Verspätung mehrfach nur mit Textbausteinen abgespeist, selbst nach Hinweisen auf EU-Urteile in gleich gelagerten Fällen. Viele geben dann halt einfach auf, das ist auch das Kalkül der Fluggesellschaften. Unser Fall liegt jetzt beim LBA und wird von den 4,5 Planstellen bearbeitet.

Gruß
JB
 

Schneewie

FLI-Silver-Member
Registriert
9 Nov. 2005
Beiträge
1.897
Ort
Dortmund
Wenn das ganze als Pauschalreise gebucht worden ist, dann hat man eh keine Chance, Geld bei Verspätungen zu bekommen.

Wurden im September nämlich 11 Std. früher abholt als ursprünglich geplant. :mad: (1 Uhr nachts, anstatt 13.00 Uhr mittags). Hier können wir nur auf Kulanz hoffen.
 

jb

FLI-Member
Registriert
25 Sep. 2007
Beiträge
115
Schneewie schrieb:
Wenn das ganze als Pauschalreise gebucht worden ist, dann hat man eh keine Chance, Geld bei Verspätungen zu bekommen.

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, Du kannst bei Verspätungen innerhalb eine Pauschalreise sowohl die kleinen Entschädigungen vom Veranstalter sowie die "richtigen" Entschädigungen nach Fluggastverordnung einfordern. Allerdings müsstest Du erhaltene Entschädigungen vom Veranstalter auf die von der Airline anrechnen.
Für eine verfrühte Leistungserbringung sieht die Fluggasterhebung aber keine Entschädigung vor. Da musst Du an den Veranstalter.
 

Big Daddy

FLI-Gold-Member
Registriert
20 Jan. 2008
Beiträge
3.359
Ort
Berlin
Es ist aber auch teilweise sehr schwer seine Rechte gerade gegenüber ausländischen Airlines ein zu klagen.
Wie von mir 2008 berichtet viewtopic.php?f=30&t=15201&p=115475&hilit=+air+france#p115475 hatte wir ja dieses Erlebnis mit Air France.
Dazu kam dann hier noch eine falsche Beratung eines Rechtsanwaltes.
Irgendwie bin ich jetzt nach über 2 Jahren auf ein Urteil gestoßen woraufhin ich nun nochmals den Weg zum Rechtsanwalt wählte da diese Angelegenheiten erst nach 3 Jahren verjähren.
Es handelt sich hierbei um Klagen aus dem Jahre 2007 die wohl dieses Jahr oder 2009 erst ihren Abschluss fanden.
Dabei werden Verspätungen gleichgesetzt mit Ausfällen.

EuGH, Urteil vom 19. 11. 2009 - C-402/ 07 - C?432/07

Big Daddy
 

Schneewie

FLI-Silver-Member
Registriert
9 Nov. 2005
Beiträge
1.897
Ort
Dortmund
jb schrieb:
Schneewie schrieb:
Wenn das ganze als Pauschalreise gebucht worden ist, dann hat man eh keine Chance, Geld bei Verspätungen zu bekommen.

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, Du kannst bei Verspätungen innerhalb eine Pauschalreise sowohl die kleinen Entschädigungen vom Veranstalter sowie die "richtigen" Entschädigungen nach Fluggastverordnung einfordern. Allerdings müsstest Du erhaltene Entschädigungen vom Veranstalter auf die von der Airline anrechnen.
Für eine verfrühte Leistungserbringung sieht die Fluggasterhebung aber keine Entschädigung vor. Da musst Du an den Veranstalter.

Wir haben direkt nach dem Urlaub den Veranstalter angeschrieben.
Der läßt sich richtig Zeit :( Ich hoffe, es kommt ein wenig dabei herum, denn war schon blöd, 1/2 Tag vor Ort zu verlieren.
 

lupo

FLI-Silver-Member
Registriert
21 Feb. 2005
Beiträge
950
Ort
Augsburg
Hallo,

muss die Airline auch zahlen wenn sie selber nichts für die Verspätung kann, wie z.B. aktuell mit dem Schneechaos?

Meine Partnerin war gestern um 17:00 Uhr am Flughafen Nbg um nach Berlin zu fliegen. Der Flug wurde annuliert und sie in einem Hotel untergebracht. Neuer Flugtermin sollte heute 08:00 Uhr sein. Dieser Termin wurde dann auf 10:00 Uhr verschoben und aktuell (10:20 Uhr) sitzt sie immer noch am Gate. Kosten sind bisher nicht zusätzlich entstanden, da alles (Taxi, Essen, Hotel) von der Airline bezahlt wurde.

Viele Gruesse
Fritz
 

jb

FLI-Member
Registriert
25 Sep. 2007
Beiträge
115
Nein, so ein Schneechaos zählt zu höherer Gewalt. Da ist die Airline wirklich mal unschuldig und es gibt keine Entschädigungszahlung.
 

tropical-breeze

FLI-Bronze-Member
Registriert
29 Aug. 2010
Beiträge
573
Ort
Cape Coral, FL
wobei das in der EU schon sehr kulant gehandhabt wird. In USA bekommst Du kein Hotel, Essensgutschein etc bei höherer Gewalt, es sei denn Du hast z.B. bei United den höchsten Status. Aber soweit ich weiss ist das nur bei denen so. US Airways und Delta haben mich mal im Regen stehen lassen. Alle Hotels waren ausgebucht wegen Wetterchaos und ich habe mir einen Leihwagen nehmen müssen ( auf eigene Kosten ) um ein Hotel weit ab vom Flughafen anzufahren ( ebenso auf eigene Kosten ).

Bei schlechtem Wetter, denke ich, sollte man den Ball flachhalten, denn dafür kann die Airline nun wirklich nichts. Geht schliesslich auch um unsere Sicherheit
 

lupo

FLI-Silver-Member
Registriert
21 Feb. 2005
Beiträge
950
Ort
Augsburg
Hallo,

wollte nicht, dass das Ganze so verstanden wird, als ob ich daraus Kapital schlagen möchte. Nein im Gegenteil, ich fand es grosse Klasse, dass die Airline (LH) für alle Kosten (Taxi, Essen, Hotel) sofort aufgekommen ist und jetzt, nachdem der Flug am Freitag wiederum annuliert wurde, den Ticketpreis in voller Höhe wieder erstattet.

Bei Delta hatte ich in den USA mal die Situation, dass der Anschlussflug schon weg und am Abend keiner mehr ging. Da haben die auch das Hotel/Essen bezahlt. Ist aber schon ein paar Jahre her. Selbige Situation auch mal in Paris, als die Franzosen mal wieder streikten. Aktuellste Erfahrung ein Deltaflug vor ca. 3 Jahren, der um 6 Stunden verschoben wurde. Da gab es Essensgutscheine. (Weiss aber nicht, ob da mein Deltasvielfliegerstatus eine Rolle spielte)

Viele Gruesse
Fritz
 

OHV_44

FLI-Gold-Member
Registriert
21 Apr. 2009
Beiträge
3.371
lupo schrieb:
Da haben die auch das Hotel/Essen bezahlt...
Hallo Fritz,

kenne das (leider) von der BA und der LH auch --> komplette Kosten sind übernommen worden, weil Anschlussflüge wegen Verspätung nicht erreicht werden konnten.
BTW: wer viel fliegt bzw viel unterwegs ist, kann echt viel berichten/erleben. :wink:

Gruß Micha
 

Vaca-Key

FLI-Gold-Member
Registriert
15 Juli 2004
Beiträge
2.719
Ort
Allschwil / Switzerland
..ich fand es grosse Klasse, dass die Airline (LH) für alle Kosten (Taxi, Essen, Hotel) sofort aufgekommen ist und jetzt...
Freiwillig haben die das nicht gemacht das ist so in den EU Fluggastrechten geregelt, bei "Höherer Gewalt" werden bloss die Ausgleichszahlungen/Entschädigungszahlungen nicht fällig aber der "Anspruch auf Betreuungsleistung/Unterstützungsleistung" bleibt bestehen.

Die Betreuungsleistung (Artikel 9 in der Verordnung EG NR 261/2004) beinhaltet je nach Länge der Verspätung Verpflegung, Hotel, Transport und Telefongespräche, Fax oder email.
Link zu der Verordnung: http://www.lba.de/cae/servlet/contentbl ... rechte.pdf


Selbst der Billigflieger Easyjet hat mir innert 10 Tagen die Kosten für Hotel, Essen und Transport rückerstattet, der Grund für die Verspätung war der Rekordschnee im März 2006 am Airport Basel-Mulhouse der deswegen geschlossen war und ich deshalb "leider" noch etwas länger an der Sonne in Alicante sitzen musste. :wink:

Gruss Patric
 

tropical-breeze

FLI-Bronze-Member
Registriert
29 Aug. 2010
Beiträge
573
Ort
Cape Coral, FL
Vaca-Key schrieb:
"Anspruch auf Betreuungsleistung/Unterstützungsleistung" bleibt bestehen

In Europa herrscht momentan wohl das blanke Chaos an den Flughäfen. Wie sieht das denn aus, wenn ein Flug einer US Fluggesellschaft ( also eine Gesellschaft eines Drittlandes ) in die EU auf Grund des Wetters storniert wird ? Sitze aktuell in MSP und warte nur darauf, dass mein Flug nach Paris heute storniert wird. Gibts dann Hotel etc. ? Lufthansa, Air France etc. sind ersatzpflichtig - aber US Gesellschaften auch ?
 

Vaca-Key

FLI-Gold-Member
Registriert
15 Juli 2004
Beiträge
2.719
Ort
Allschwil / Switzerland
tropical-breeze schrieb:
aber US Gesellschaften auch ?
Hi,
bei US Gesellschaften gilt die EU Regel nur für Flüge ab EU nach USA, von USA nach Europa gelten die Regeln der USA.
Da Du in USA mit US Airline festsitzt musst Du wohl selber schauen wo und wie Du die Zeit bis zum Abflug herumbringst.

Mein Vater sitzt aktuell in Mombasa (Kenia) fest da der Flieger für den Rückflug in UK festsitzt, da es aber eine EU Airline ist wurde für alles gesorgt wie ich erfahren habe...

Gruss Patric
 

Flieger

FLI-Newbie
Registriert
11 Jan. 2011
Beiträge
2
Ich überlege mir derzeit 3x, ob ich innereuropäisch unbedingt fliegen muss. In den letzten drei Monaten 3x einigermaßen pünktlich abgeflogen und angekommen, 3x mit teils heftigen Verspätungen. Ich kann aber bestätigen, dass auch ich nicht all meine Rechte wahrnehme bzw. wahrnehmen werde. Ist einfach auch zu nervig, mich mit den Airlines auseinander zu setzen, zumindest über einem gewissen Level hinaus.

Eine recht anschauliche Übersicht der theoretischen, EU-weiten Regelung habe ich in dem Artikel über Fluggastrechte ausfindig gemacht. Fürchte dass vor allem der Absatz "Entschädigung bei Streik" künftig noch mehr Relevanz erhalten dürfte.
 

tropical-breeze

FLI-Bronze-Member
Registriert
29 Aug. 2010
Beiträge
573
Ort
Cape Coral, FL
Ich greife das Thema nochmal auf.

Wir fliegen in Kürze
HAM-LHR mit BA
LHR-JFK mit BA
JFK-FLL mit AA

Die Maschine JFK-FLL ist überbucht - wir werden nur eine Departure Management Card bekommen. Die im voraus geblockten Sitzplätze sind aus der Buchung verschwunden. Ich befürchte nun, dass man uns sitzenlässt in JFK. Greifen dann die europäischen Fluggastrechte, da dieses eine Reise aus Europa ist oder die US Rechte, da es sich um einen inneramerikanischen Flug handelt ?

Das Dumme ist nämlich, dass in FLL ein SUV mit der Hertz Error-Fare auf uns wartet. Komme ich einen Tag später, dürfte die Rate bei Hertz eine ganz andere sein. Eine Entschädigungleistung nach den europäischen Fluggastrechten würde mich für dieses natürlich entschädigen.

Danke für Eure Einschätzungen
 

jb

FLI-Member
Registriert
25 Sep. 2007
Beiträge
115
Es kommt meiner Meinung nach darauf an, ob die Flüge gemeinsam auf einem Ticket gebucht sind. Wenn dem so ist, dann solltest Du Anspruch nach der Europäischen Verordnung haben. Ich bin mir aber nicht 100% sicher.

JB
 

dirkie

FLI-Member
Registriert
21 Sep. 2010
Beiträge
119
Ort
Schwäbisch Gmünd
ich möchte dieses Thema auch aufgreifen,

unser flug am 10.12 nach MIA wurde von der Fluggesellschaft gecancelt. wir haben dies nur durch zufall entdeckt. so wie ich das gesehen habe, haben die uns umgebucht auf den 11.12.! was für uns eigentlich unmöglich ist, da hotel schon gebucht, mietwagen gebucht usw. Daraufhin gab es ne mail an die airline und wir könnten jetzt auch schon am 9ten fliegen. wär ja klasse, wenn dies gehen würde. *lach*

gut aber nunmal unter uns. irgendwie würden wir das hinbekommen mit dem 9ten, aber was können wir denn jetzt von der airline fordern? unser augenmerk liegt nicht wirklich auf dem geld... maybe auf nem upgrade, meint ihr das würde durchgehen?
 
Oben