Fluggastrechte

fanaticman

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Das klingt ja alles gut. Aber wenn meine Airlinie meinen Urlaubsflug 10 Stunden vorverlegt - dann versuche ich das natürlich irgendwie zu schaffen.
Annulierung, Ausgleichszahlung - alles gut und schön, aber es dauert sicher ewig bis man seine Ansprüche durchgesetzt hat (wenn überhaupt), und man sitzt statt drei Wochen im Florida drei Wochen daheim und hat den ganzen Papierkram am Hals.

Das ist ja auch nur eine Zeitspanne ab wann die Zahlungsverpflichtung der Airline beginnt. Hier im Forum gibt es Leute die bereits heute wissen, dass Ihr Flug im Sommer um einen Tag vorverlegt wurde. Für diese Leute ist das Urteil dann schon von Interesse - insbesondere da sich die Airlines ja auch gerne so verhalten, als hätte man als Fluggast Pech gehabt und man keinerlei Anspruch auf Lösung des Problems hätte.
 

Whatsup

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Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines etwaigen Verfahrens incl. Anwalt.
Mit dem Papierkram können sich dann andere befassen, ich muß nicht in finanzielle Vorlage treten und kann dem Zeitpunkt der Ausgleichszahlung gelassen entgegensehen. Mittlerweile gibt es Anwälte, die sich auf Fluggastrecht spezialisiert haben.
 

schedeffi214

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Streiks

Hi,

ich hatte heute mit meiner Kollegin eine kleine Diskussion.

Heute ist ja deutschlandweiter Streik bei der Lufthansa.

Ich fliege am 5. Mai von Nürnberg nach München mit Augsburg Airways (heute z.B. auch vom Streik betroffen), dann mit US Airways weiter in die USA.

Angenommen z.B. ich wäre heute geflogen hätte ich mich nicht darauf verlassen ob mein Flieger vll doch geht sondern hätte mir einen Mietwagen genommen udn wäre selbst nach München gefahren. Hätte ich da eine Chance auf Erstattung der Kosten?

lg
 

Manoli

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Hi,

ich hatte heute mit meiner Kollegin eine kleine Diskussion.

Heute ist ja deutschlandweiter Streik bei der Lufthansa.

Ich fliege am 5. Mai von Nürnberg nach München mit Augsburg Airways (heute z.B. auch vom Streik betroffen), dann mit US Airways weiter in die USA.

Angenommen z.B. ich wäre heute geflogen hätte ich mich nicht darauf verlassen ob mein Flieger vll doch geht sondern hätte mir einen Mietwagen genommen udn wäre selbst nach München gefahren. Hätte ich da eine Chance auf Erstattung der Kosten?

lg

Ein Streik ist nicht von der Airline zu verantworten, und damit hättest du, soweit ich weiß, keinen Anspruch auf Ersatz deiner Kosten für den Mietwagen, zumal du dein innerdeutsches Flugticket ja kostenlos in ein Bahnticket hättest umwandeln dürfen.

Liebe Grüße

Manu
 

Kekskrümelchen

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Achso wenn Streiks angesagt sind kann man dann kostenlos ein Bahnticket in Anspruch nehmen?

Lg

Ganz so einfach geht es dann doch nicht.

Die bloße Ankündigung eines Streiks bedeutet nicht, dass du gleich auf eigene Faust kostenlos umbuchen oder kostenlos Bahntickets in Anspruch nehmen kannst.

Wenn dein Flug vom Streik betroffen ist, dann kannst du auf der HP der Airline nachlesen, welche Möglichkeiten du hast. Aktuell z.Bsp. bei LH hier: http://www.lufthansa.com/de/de/Fluginformationen
 

Manoli

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Achso wenn Streiks angesagt sind kann man dann kostenlos ein Bahnticket in Anspruch nehmen?

Lg

Das habe ich vielleicht missverständlich formuliert, die Umwandlung in ein Bahnticket war lediglich die Möglichkeit, die die Lufthansa heute betroffenen Kunden angeboten hat.
In den Links von Kekskrümelchen und Uwe ist die Vorgehensweise ja genau beschrieben.

Ich drücke aber allen, die in nächster Zeit fliegen, die Daumen, dass sie sich damit am besten gar nicht befassen müssen...

Liebe Grüße

Manu
 

Texellena

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Hallo zusammen,
wie sieht die neue Situation aus? Ist nicht im Januar eine neue Verordnung in Kraft getreten?

Folgende Situation:
Mein Abflug in Düsseldorf nach Atlanta hat sich um 2 Stunden aufgrund von defekter Maschine verzögert. Dort wurde mir gesagt, falls ich meinen Anschlussflug verpasse würde ich während des Fluges umgebucht werden. Gesagt, getan, ich verpasste meinen Anschlussflug nach Miami - die Maschine war bereits gestartet als ich in Atlanta landete. Durch meine Delta App erfuhr ich, dass ich auf einen Flug 2,5h später umgebucht worden war. Ich traf pünktlich am Gate ein, wo auch regulär das Boarding begann. Nach einiger Wartezeit in der Maschine wurde mitgeteilt, dass wir wegen Gewitter nicht starten können. Nach dem Regenguss kam dann die Meldung, dass etwas an der Elektronik kaputt sei und das repariert werden müsste. Nachdem ich dann fast 3 Stunden bereits am Gate in der Maschine saß durften wir aussteigen - es ging aber erst nach über 4 Stunden Verspätung los. Insgesamt hatte ich also eine Verspätung von über 6 Stunden.

Das Einzige was Delta uns angeboten hat in beiden Fällen waren Getränke und in Atlanta hätte man sich etwas zu essen kaufen dürfen. Eine Umbuchung wurde in beiden Fällen abgelehnt (ich hatte in Düsseldorf gefragt ob sie mich direkt auf einen späteren Flug nach Miami umbuchen können und in Atlanta ob sie mich nicht eventuell auf einen früheren Flug nach FLL o.ä. umbuchen können).

Ich stehe bereits mit dem Vermittler Last Minute in Kontakt, jedoch bekomme ich dort nur pauschale Aussagen und die Dame geht überhaupt nicht auf die Sachlage ein. Die Buchung wurde über Last Minute auf einen Air France Flug gebucht, der Weiterflug nach Miami auf einem Delta Flug - alles in einer Buchung. Konkret geht es um DL 25 und DL 1873 am 27.06.

Kann mir jemand einen Tipp geben oder helfen, ob mir eine Entschädigung zusteht?

Natürlich habe ich bereits im Netz gegoggelt aber ich bin mir nicht sicher ob die Verspätung getrennt oder zusammen gerechnet wird und ob und was mir zusteht - vielleicht ist hier ja ein Fachmann oder -frau an Bord?
 

Schneewie

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Wir hatten fast das gleiche Problem mit AA im Mai.


In Düsseldorf zu spät gestartet, in Chicago den Weiterflug nach LV nicht bekommen. Von der Airline auf einen späteren Flug umgebucht, der dann auch mit über 1 Std. Verspätung raus ging.
Fazit, wir waren über 5 Stunden später in LV als normal.
Ab 3,5 Std. und über 3.500 Kilometer steht Dir eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu.



Wir haben unseren Fall an AA gegeben und warten nur der Dinge, die da kommen. Einen langen Atem muss man wohl haben.
 

Sunny1709

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Huhu,

oh man, was für eine Anreise :/.. Bist du im ADAC? Da gibt es eine Reiserechtberatung bzw ist in der Mitgliedschaft inkludiert.
https://www.adac.de/infotestrat/rechtsberatung/default.aspx?ComponentId=222838&SourcePageId=21058 "Verbraucherrechtsschutz auswählen"


Übrigens zu deiner Frage ob getrennte Verbindung oder einzeln zu betrachten: "Der EuGH hat am 4.09.2014 in der Rechtssache C-452/13 entschieden, dass es für die Beurteilung der tatsächlichen Ankunftszeit im Rahmen der EU FluggastrechteVO auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem mindestens eine der Flugzeugtüren geöffnet wird." Quelle ADAC ;)

Sprich du hast die Flüge zusammen gebucht hast, also DUS-ATL-MIA und es hieß via ATL, dann gilt die Ankunftszeit in MIA. Aber du wirst tatsächlich einen langen Atem brauchen. aber ich würde es machen. Und schön nerven.
Wenn keine ADAC MItgliedschaft, kannst du es auch versuchen über die Verbraucherzentrale dein Recht einzufordern (Anwaltsbrief kostet um die 30€ dort). Lass dich aber bloß nicht auf die Firmen ein, die deine Rechte einfordern wollen- nehmen um die 20% von der Zahlung ein...
 

Rover71

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Bleiben aber immer noch rund 75 % für einen übrig und was für mich das wichtigere war kein weiterer Stress, keine Lauferei das ganze kannst Du vom heimischen Wohnzimmer aus machen, und kein Restrisiko. Ich war in meinem Fall froh das es solche Firmen gibt auf ein Anschreiben vorher von mir kam auch nur ablehnende Haltung und selbst auf das Anschreiben vom Anwalt kam nichts die haben es wirklich auf einen Prozess ankommen lassen.
 

Sunny1709

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Ja klar ist es natürlich legitim das zu benutzen. Nur ich finde man sieht nicht deutlich was die als "Bezahlung" nehmen und wenn man sowieso Rechtsschutz/ ADAC Anwalt hat, die auch per Email arbeiten und kommunizieren, ist es doch wesentlich "kostengünstiger" weil man sowieso bezahlt.

Ist auch eine Alternative, klar, wenn man bereit ist das Geld auszugeben.. Man kann ja auch Hamburger fertig kaufen oder selber machen.
Ich mein bei 1Person macht es vielleicht nicht viel aus, aber bei 2+ mehr Personen wird die Bezahlung einfach auch schmerzhaft (Zb bei 4x 600€ minus 25% (bezahlung von Flightrights)= Anstelle 2400€ "nur" 1800€)

Natürlich halten sich die Fluggesellschaften da gern die Verzögerungstechnik ein oder kommen mit einen Standardschreiben bei Privatpersonen. Manche nicht Fachanwälte raten davon ab- aber es ist Quatsch. Es gibt kein Risiko, denn es ist gesetzlich verankert. Im Beratungsgespräch erfahrt ihr ggf noch ob ihr Ansprüche habt. Deshalb nicht lange Fackeln und sich nicht auf die Verzögerung einlassen..
Eigentlich reicht es, wenn man nur ein einziges Schreiben mit der 14 Tage Zahlungsfrist (Entschädigung ist in der europäischen Fluggastrechtverordnung verankert/ Verzug setzen) absendet (geht auch schon vom FACH-Anwalt) und mit dem Hinweis, dass es nach Ablauf direkt ohne weitere Mahnung an den (Fach-)Anwalt übergeben/ eingeklagt wird. Der kann dann "alles" einklagen, also die gesetzliche Entschädigung plus Verzugszinsen und Anwaltskosten.

Habe das alles durch für Bekannte von mir, ich hatte mich darum gekümmert und es war nicht viel Eigenarbeit von mir. Sie bekamen übrigens vom 1. Brief innerhalb von 6 Wochen die Entschädigung inkl Mahlzeitenersatz (das hatte der Anwalt noch abgefragt etc) und plus Verzugszinsen und Anwaltskosten.

Aber man braucht Mut und sollte es durchstehen. Gibt immerhin fast einen weiteren freien Florida Flug :LOL::sun::LOL:

 

Schneewie

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Interessant, was Du da schreibst.


Wir haben ja auch alles an AA gegeben und warten zumindest mal auf ein Antwortschreiben, das alles eingegangen ist. Das aber ggfs. der Rechtsschutzversicherung einzureichen, daran habe ich jetzt wirklich nicht gedacht. Sollten wir vielleicht in Erwägung ziehen, als wöchentlich eine „Mahnung" an AA zu schreiben.


Danke für den Tipp.
 

Kerstin70

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Kann mir jemand einen Tipp geben oder helfen, ob mir eine Entschädigung zusteht?
Ist bei dir wahrscheinlich schwierig zu sagen, da sie sich auf das Wetter berufen werden, auch wenn das nicht maßgeblich die Verspätung verursacht hat.
Ich würde aber meine Ansprüche anmelden und wenn eine Ablehnung kommt mich an söp (Schlichtungsstelle) wenden https://soep-online.de/ , die haben auch bei meiner Forderung an AB wegen der Kofferverspätung geholfen und das Beste die machen das kostenlos. Ganz wichtig jede Korrespondenz mit der Fluggesellschaft aufheben und die genauen Abflug und Ankunftszeiten aller Flüge notieren.
 

nicky69

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Interessant, was Du da schreibst.


Wir haben ja auch alles an AA gegeben und warten zumindest mal auf ein Antwortschreiben, das alles eingegangen ist. Das aber ggfs. der Rechtsschutzversicherung einzureichen, daran habe ich jetzt wirklich nicht gedacht. Sollten wir vielleicht in Erwägung ziehen, als wöchentlich eine „Mahnung" an AA zu schreiben.


Danke für den Tipp.

Hallo!

Haben wir vor 2 Jahren auch so gemacht....Anschlussflugflug von FRA nach Orlando nicht erwischt, einen Tag später geflogen, dank der Rechtsschutzversicherung alles dem Anwalt übergeben. LH wollte nix zahlen, kam dann zum Prozess ( 4 Monate später), Anwalt ist hingefahren, LH hatte vor Gericht verloren, haben wir pro Person 500€ (= 2000€) bekommen, da wir damals 1 Ü in FRA von LH erhalten hatten.

Also ich würde es immer wieder so machen, mussten uns um nix kümmern.

LG Nicole
 

Raffy

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Interessant, was Du da schreibst.


Wir haben ja auch alles an AA gegeben und warten zumindest mal auf ein Antwortschreiben, das alles eingegangen ist. Das aber ggfs. der Rechtsschutzversicherung einzureichen, daran habe ich jetzt wirklich nicht gedacht. Sollten wir vielleicht in Erwägung ziehen, als wöchentlich eine „Mahnung" an AA zu schreiben.


Danke für den Tipp.

Bei uns war es letztes Jahr im August ähnlich. AA-Maschine hatte 6 Stunden Verspätung, daher wurden wir auf Iberia über Madrid umgebucht. Diese Maschine hatte dann 6 Stunden Verspätung und der Anschlußflug war damit weg. Es folgte eine Übernachtung in Madrid und am nächsten Morgen ging es dann endlich nach Miami.

Fazit: Einen Urlaubstag verloren und 1 Nacht Miami-Hotel umsonst bezahlt.

Iberia wollt von der Ausgleichszahlung nichts wissen und wir haben alles einem Rechtsanwalt übergeben (Rechtsschutzversicherung sei Dank). Am 14.07. (10 Monate später!) ist die Gerichtsverhandlung in Düsseldorf. Immerhin geht es um 2.400 Euro.

So würde ich es an Eurer Stelle auch machen. Ich drücke Euch die Daumen!

LG Raffy
 

Ja_Dine

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Grade auf ntv.de gesehen:
Eine Maschine der US-Fluggesellschaft American Airlines ist am auf dem Weg nach Miami nach Frankfurt zurückgekehrt.

  • Grund sei ein möglicher technischer Defekt am Wetterradar gewesen, sagte eine Sprecherin der Deutschen Flugsicherung. Der Pilot habe entschieden, vorsorglich umzukehren.
  • Nach Angaben des Flughafenbetreibers Fraport landete die Maschine vom Typ Boeing 767-300 sicher. An Bord waren 212 Passagiere und 12 Besatzungsmitglieder, das Flugzeug wurde von Technikern untersucht.

Ist das eigentlich höhere Gewalt oder ein entschädigungswürdiger Fall? Ich hoffe das kein Forums-Mitglied an Bord war...eine Reise so zu beginnen ist bestimmt nicht schön.
 

Sabine B.

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Grade auf ntv.de gesehen:


Ist das eigentlich höhere Gewalt oder ein entschädigungswürdiger Fall? Ich hoffe das kein Forums-Mitglied an Bord war...eine Reise so zu beginnen ist bestimmt nicht schön.

Aus meiner Sicht: "Möglicher technischer Defekt" = keine Höhere Gewalt = Entschädigung!

Aber ich bin kein Fachanwalt für Reiserecht ;)
 
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