Mietvertrag für Ferienhaus

twigs1970

FLI-Member
Registriert
8 Juni 2005
Beiträge
102
Ort
Rhein-Pfalz-Kreis
Hallo,

ich habe mal eine Frage bzgl. Mietvertrag für ein privates Ferienhaus. Ich habe über fewo-direkt ein Haus einer deutschen Familie gefunden. Ich würde dieses Haus gerne mieten und habe per Mail angefragt. Nun wurde mir ein Vertrag übermittelt, der nicht auf die deutsche Adresse sondern auf die Adresse des Ferienhauses in Florida ausgestellt ist. Außerdem ist der Vertrag komplett in englisch und die Überweisung sämtlicher Kosten Miete/Kaution/Endreinigung erfolgt in USD auf ein amerikanisches Konto. Mein Eindruck von der Vermieterin ist sehr positiv, aber so etwas hatte ich noch nicht bisher. Wir hatten entweder von Deutschen gebucht, die dann auch den Vertrag hier in D mit der Adresse aus D gemacht haben bzw. über Vermittler, die zwar das Geld in die USA haben wollten, aber das Geld wurde zumindest auf ein Treuhandkonto eingezahlt haben. Außerdem war der Vertrag auf Deutsch. Bin ich jetzt übervorsichtigt oder ist das schlechte Bauchgefühl bei einem solchen Vertrag berechtigt. Wer hat diesbezüglich Erfahrungen?

Liebe Grüße
Twigs1970
 

Relfers

FLI-Gold-Member
Registriert
29 Okt. 2007
Beiträge
3.063
Ort
Mittelfranken
Ich denke, es kommt darauf an, wie der Besitzer sein Ferienhaus steuerlich behandelt - er könnte es über die USA (z.B. als Firma) laufen lassen.
Dann kann es durchaus sein, dass er das nur so anbietet.

Wir haben unser Haus mit deutscher Adresse gekauft und machen die Mietverträge auch so mit deutschem Konto.
Amerikaner können auch auf das amerikanische Konto überweisen, bzw. Paypal wird gerne genutzt.

Gruß
Relfers
 

Vacationer73

FLI-Bronze-Member
Registriert
28 Dez. 2011
Beiträge
481
Ort
Bielefeld
Hallo,

ich denke, dies ist nicht ungewöhnlich. Mietvertrag auf die Adresse des Ferienhauses in Florida könnte bedeuten, dass der Vermieter die Vermietung des Hauses über eine US-Firma laufen lässt. Hauptsächlich aus Haftungsgründen. Die Nebenkosten in USD zu erheben macht Sinn, da diese meist auch in USD vor Ort abzuführen sind. Steuern auf jeden Fall, Endreinigung und Stromverbrauch in der Regel auch. Bei der Miete in USD umgeht der deutsche Vermieter damit das Währungsrisiko. Aus Servicegründen hätte der Mietvertrag allerdings in deutscher Sprache verfasst werden können. Ich würde den Vermieter einfach nochmal ansprechen und nach den Gründen fragen. Denke, ein schlechtes Gefühl musst Du nicht haben.


Ich lasse die Vermietung auch über eine von mir gegründete US-Firma laufen. Der Name dieser Firma mit US-Adresse steht dann auch im Mietvertrag. Nebenkosten, wie Endreinigung und Mehrverbrauch des Stroms erhebe ich auch in USD, die der Mieter dann bei Abreise vor Ort begleicht. Biete allerdings für deutsche Kunden eine Zahlung in Euro an. Daher übernehme ich dann das Währungsrisiko. Je nach Herkunft der Mieter, habe ich Mietverträge in deutscher und englischer Sprache.

Viele Grüße
Vacationer73
 

IngoFischer

FLI-Bronze-Member
Registriert
25 Sep. 2011
Beiträge
318
Ort
Pattensen & Rotonda
Hi,

wir vermieten unser Ferienhaus auch in Florida. Im Vertrag steht dann auch die amerikanische Anschrift. Da wir eine Hausverwaltung vor Ort haben die sowohl das Haus als auch die Gäste betruet, ist sie Vertragspartner. Das Geld wir in Raten (Anzahlung und Restzahlung) auf ein Dollarkonto überwiesen. Das macht man alleine schon deshalbm damit man als Vermieter nicht die Gebühren bzw. die Umrechnungsentgelte zahlen muss.

Also ist die Vermietung so nichts ungewöhnliches.

Viele Grüße

ingo
 
OP
T

twigs1970

FLI-Member
Registriert
8 Juni 2005
Beiträge
102
Ort
Rhein-Pfalz-Kreis
Hallo,

danke für die bisherigen Antworten. So ganz beruhigen sie mich allerdings nicht.

Ich habe jetzt nochmal den Vertrag vom letzten Jahr angeschaut. Damals hatten wir auch ein Haus bei fewo gefunden. Es gehört einer deutschen Familie und der Mietvertrag wurde mit der deutschen Adresse und vor allem mit dem Satz: "Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland". Den Vertrag, den wir jetzt erhalten haben erfüllt diese Bedingung denke ich nicht. Wenn nur die amerikanische Anschrift drinsteht und die Zahlung komplett in den USA abgewickelt wird gilt denke ich auch amerikanisches Recht. Wir hatten noch nie Probleme, aber Es geht ja immerhin um nicht wenig Geld.

Ich habe nochmals nachgefragt, ob man den Vertrag auch anders formulieren und in deutsch verfassen kann. Wenn nicht, werden wir weiter suchen und sicher ein anderes schönes Haus finden, das uns genau so gut gefällt.

Liebe Grüße
Twigs1970
 

hallo333

FLI-Bronze-Member
Registriert
20 März 2015
Beiträge
419
Ort
Pfalz
Hallo,

unser Mietvertrag ist auch auf Englisch. Habe dem Vermieter eine Nachricht zukommen lassen, ob es das ganze auch auf Deutsch gibt.
Adresse ist auch die amerikanische, gezahlt wird jedoch auf ein deutsches Konto.

ABschließend steht folgendes:

This agreement is made in, and shall be governed solely by the laws of, the State of Florida and

Chapter 509, Florida Statutes. Venue for enforcement shall be Lee County, Florida. If any section, clause,


paragraph or term of this agreement is held or determined to be void, invalid or unenforceable, for any


reason, all other terms, clauses or paragraph herein shall be served and remain in force and effect.

Ist das okay so?
In den oberen Beiträgen stand ja, das man den Vertrag eher unter "deutschen Recht" vereinbaren sollte.

Danke
 

Sunnydelight

FLI-Member
Registriert
18 Sep. 2012
Beiträge
112
Ort
Frankfurt und Venice Florida
Wir vermieten unser Haus selbst, als private Vermieter. Eine Agentur kommt mir nicht dazwischen. Daher bin ich als Eigentümer auch Vertragspartner. Amerikaner bekommen den Vertrag in Englisch, als Gerichtsstand habe ich Deutschland angegeben. Jedoch ist dies im Ernstfall nicht bindend, da das Haus in den USA steht und US-Recht unterliegt. Es ist eher als eine Art Hemmschwelle gedacht.

Meine deutschen Mieter bekommen selbstverständlich den Mietvertrag in Deutsch. Auch hier habe ich als Gerichtsstand Deutschland angegeben. Ich weiß, dass viele Vermieter bei der deutschen Version gerne einen US-Gerichtsstand angeben, um Klagen vorzubeugen. Jedoch sollte man bedenken, dass dies ja auch für den Vermieter selbst gelten würde, wenn er einen Anspruch z.B. wegen eines Schadens gegen einen Mieter hat. Auch hier ist nicht eindeutig, inwieweit ich den Gerichtsstand vorschreiben kann. Betrifft die Streitfrage z.B. einen Baumangel, der zu einer Verletzung geführt hat, wird sicherlich US Recht gelten. Während bei einer Vertragsauslegung wohl deutsches gelten kann.

Die hier zitierte Formulierung mit dem Florida Recht ist schon in Ordnung so, allerdings würde ich grundsätzlich keinen Vertrag unterschreiben, den ich nicht verstehe. Ein deutscher Vermieter sollte schon seinen deutschen Gästen eine deutsche Version zur Verfügung stellen können! Nur so kann man unliebsamen Überraschungen vorbeugen. Ist ja auch letztendlich in beiderseitigem Interesse!
 
G

Gast27

Gast
Wir vermieten unser Haus selbst, als private Vermieter. Eine Agentur kommt mir nicht dazwischen. Daher bin ich als Eigentümer auch Vertragspartner. Amerikaner bekommen den Vertrag in Englisch, als Gerichtsstand habe ich Deutschland angegeben. Jedoch ist dies im Ernstfall nicht bindend, da das Haus in den USA steht und US-Recht unterliegt. Es ist eher als eine Art Hemmschwelle gedacht.

Meine deutschen Mieter bekommen selbstverständlich den Mietvertrag in Deutsch. Auch hier habe ich als Gerichtsstand Deutschland angegeben. Ich weiß, dass viele Vermieter bei der deutschen Version gerne einen US-Gerichtsstand angeben, um Klagen vorzubeugen. Jedoch sollte man bedenken, dass dies ja auch für den Vermieter selbst gelten würde, wenn er einen Anspruch z.B. wegen eines Schadens gegen einen Mieter hat. Auch hier ist nicht eindeutig, inwieweit ich den Gerichtsstand vorschreiben kann. Betrifft die Streitfrage z.B. einen Baumangel, der zu einer Verletzung geführt hat, wird sicherlich US Recht gelten. Während bei einer Vertragsauslegung wohl deutsches gelten kann.

Die hier zitierte Formulierung mit dem Florida Recht ist schon in Ordnung so, allerdings würde ich grundsätzlich keinen Vertrag unterschreiben, den ich nicht verstehe. Ein deutscher Vermieter sollte schon seinen deutschen Gästen eine deutsche Version zur Verfügung stellen können! Nur so kann man unliebsamen Überraschungen vorbeugen. Ist ja auch letztendlich in beiderseitigem Interesse!

Vorweg ich bin kein Vermieter. Trotzdem mein Kommentar: Im ersten Abschnitt wird erklaert, dass der eingetragene Gerichtstand im Ernstfall nicht bindend waere. Im dritten Abschnitt wird von unliebsamen Ueberraschungen geschrieben. Also sollen die deutschen Mieter mit einem deutschen Vertrag geblendet werden. :?:
 

Sunnydelight

FLI-Member
Registriert
18 Sep. 2012
Beiträge
112
Ort
Frankfurt und Venice Florida
Diese Frage habe ich nicht verstanden. Geblendet???? Durch einen deutschen Vertrag? Ich habe lediglich betont, dass ich es wichtig fände zu verstehen, was man unterschreibt. Da liegt keinerlei Unterstellung in der Formulierung. So kann man z.B. unterschreiben, das die Stromkosten separat berechnet werden und man ist später über die Rechnung überrascht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gast27

Gast
Ganz einfach zumindest verstehe ich das schon. Klar soll derjenige, der oder die den Vertrag unterschreiben, auch wissen, was er unterschreibt. Wenn aber gleichzeitig von einem deutschen Gerichtsstand geschrieben wird ist das fuer mich "Blendung". :!:
 

Die Hex

FLI-Silver-Member
Registriert
23 Sep. 2010
Beiträge
2.132
Ort
Unterfranken
Hi,

wir vermieten unser Ferienhaus auch in Florida. Im Vertrag steht dann auch die amerikanische Anschrift. Da wir eine Hausverwaltung vor Ort haben die sowohl das Haus als auch die Gäste betruet, ist sie Vertragspartner. Das Geld wir in Raten (Anzahlung und Restzahlung) auf ein Dollarkonto überwiesen. Das macht man alleine schon deshalbm damit man als Vermieter nicht die Gebühren bzw. die Umrechnungsentgelte zahlen muss.

Also ist die Vermietung so nichts ungewöhnliches.

Viele Grüße

ingo


Aus aktuellem Anlass: Warum sollte ich als Mieter die Gebühren für den Vermieter bezahlen wenn er doch in Deutschland lebt?
 

Style of the Isle

FLI-Gold-Member
Registriert
11 Mai 2011
Beiträge
3.812
Ort
Minden
Die Gebühren für die Auslandsüberweisung trägt immer der, der auch die Zahlung anweist. In diesem Fall ist es ein deutscher Gast, der das Geld ins Ausland überweist.
 

Die Hex

FLI-Silver-Member
Registriert
23 Sep. 2010
Beiträge
2.132
Ort
Unterfranken
Das sehe ich anders . Wenn ich bei einer amerikanischen Agentur oder bei einem amerikanischen Besitzer buche ist das selbstverständlich das ich in die USA überweise aber warum sollte ich als Mieter in die USA überweisen wenn der Besitzer in Deutschland lebt ?
 

Ele

FLI-Platinum-Member
Registriert
19 März 2003
Beiträge
7.282
Ort
Nottuln
Aus aktuellem Anlass: Warum sollte ich als Mieter die Gebühren für den Vermieter bezahlen wenn er doch in Deutschland lebt?

Weil der Vermieter selber festlegen kann, auf welches Konto er die Mietzahlung haben möchte.

Und wenn ein deutscher Vermieter, der in Deutschland lebt, alles was mit dem Ferienhaus zu tun hat, über ein ausländisches Konto abwickelt, dann ist das halt so und wird schon seine Gründe haben.

Wenn man damit nicht leben kann, muss man diese Häuser halt ausklammern.
 

Die Hex

FLI-Silver-Member
Registriert
23 Sep. 2010
Beiträge
2.132
Ort
Unterfranken
Da hast Du Recht Ele.. Das handhabe ich so..

Eine Meinung kann ich ja aber trotzdem dazu haben gell?
 

Ibins

FLI-Bronze-Member
Registriert
12 Sep. 2007
Beiträge
452
Ort
München
Bin jetzt zwar kein Experte, aber ich könnte mir vorstellen, dass die meisten (wenn nicht sogar alle) deutschen Hausbesitzer die vermieten, sich die Mieteinnahmen auf ein amerikanisches Konto überweisen lassen, da sie ja vermutlich die ganzen laufenden Kosten (inkl. Kreditzahlungen) vor Ort begleichen müssen. Und wenn sie das jedes Mal von D aus machen müssten, würden sie ja für jede einzelne Zahlung ne Gebühr hinlegen müssen...
 

mali

FLI-Silver-Member
Registriert
14 Dez. 2010
Beiträge
1.635
Ort
Essen, Germany
Steuerrecht...

Entweder alles in Deutschland anmelden mit Vermietung in USA ODER (was wir auf jeden Fall so wollten) Deutschland komplett raushalten und alles in USA machen. Steuererklärungen usw...

Dann GEHT NUR das amerikanische Konto. Wenn Konto in Germany ist wieder alles durchmischt und nicht erlaubt...
So wurde uns das erklärt
 

ocean11

FLI-Member
Registriert
30 Dez. 2007
Beiträge
163
Ort
Florida
Steuerrecht...

Entweder alles in Deutschland anmelden mit Vermietung in USA ODER (was wir auf jeden Fall so wollten) Deutschland komplett raushalten und alles in USA machen. Steuererklärungen usw...

Dann GEHT NUR das amerikanische Konto. Wenn Konto in Germany ist wieder alles durchmischt und nicht erlaubt...
So wurde uns das erklärt

Das ist ja nun Quatsch. Wo die Mieteinnahmen hinfließen ist ja egal. Du kannst die Miete auch nach Afrika bekommen. Du musst es halt nur melden.
Das Ferienhaus ist in USA deshalb wird auch dort die Steuererklärung gemacht.
 

borntowin

FLI-Silver-Member
Registriert
17 Feb. 2012
Beiträge
1.376
Ort
Südpfalz, Cape Coral
Das ist ja nun Quatsch. Wo die Mieteinnahmen hinfließen ist ja egal. Du kannst die Miete auch nach Afrika bekommen. Du musst es halt nur melden.
Das Ferienhaus ist in USA deshalb wird auch dort die Steuererklärung gemacht.

So isses, und wenn die Gäste in Euro zahlen wollen, kann die Überweisung auf ein €€€ Konto gehen, und wenn in US$ bezahlt werden soll, dann auf ein $$$ Konto, egal wo die Konten sich befinden
 
Oben