Vielleicht liefert die Erklärung und das Bespiel von der Generalzolldirektion zur besseren Verständlichkeit bei, die ich letztes Jahr auf Nachfrage von dort bekommen habe. Mir hat jedenfalls geholfen, das Thema Reisefreigrenze zu verstehen:
Sehr geehrte Frau xxxxxxxx,
Sie haben zunächst eine Reisefreimenge von 430 Euro pro Person, bzw. 175 Euro für Personen bis 15 Jahre.
Im Rahmen dieser Freimengen können Sie Waren, die Sie außerhalb der Europäischen Union erworben haben (hierzu zählen auch erhaltene Geschenke), einfuhrabgabenfrei in die Europäische Union einführen, wenn die Waren entweder einen Einzelwert unter der Freimenge haben oder wirtschaftlich sinnvoll teilbar sind.
Waren, für die eine mengenbezogene Freimenge gilt (z.B. Tabakwaren oder Alkohol), werden an dieser Stelle nicht berücksichtigt, d.h. der Kaufpreis spielt keine Rolle.
Waren, die nicht in die Freimenge fallen, können bis zu einem Warenwert von 700 Euro pauschal mit 17,5% versteuert werden.
Überschreiten die Waren, die nicht in die Freimenge fallen, die Pauschalierungsgrenze von 700 Euro, müssen diese Waren in den Zolltarif der Europäischen Union eingereiht werden. Dann wird für jede Warenart der individuelle Zoll- und Einfuhrumsatzsteuersatz ermittelt.
Beispiel:
Sie möchten folgenden Waren in die EU einführen:
2 x Jacken (je 120 Euro) = 240 Euro
5 x T-Shirts (je 30 Euro) = 150 Euro
3 x Hose (je 60 Euro) = 180 Euro
1 x Laptop = 600 Euro
Insgesamt haben Sie also Waren im Wert von 1.130 Euro dabei.
Für den Laptop können Sie nie eine Freimenge geltend machen – selbst wenn Sie nichts anderes gekauft hätten, da er allein schon über 430 Euro gekostet hat. Sie können kein „Stück“ im Wert von 430 Euro abtrennen (wirtschaftlich sinnvolle Teilung).
Für die Verzollung wird jetzt Ihre Freimenge „so gut wie möglich“ ausgeschöpft.
Wenn man die Jacken und die Hosen addiert, erreichen Sie einen Wert von 420 Euro. Jedes weitere Teil, würde die Freimenge übersteigen. Damit sind die Jacken und die Hosen einfuhrabgabenfrei, zehn Euro der Freimenge können Sie nicht in Anspruch nehmen.
Jetzt ist zu prüfen, ob man die Waren noch pauschalieren kann.
Die T-Shirts und der Laptop überschreiten mit 750 Euro die Pauschalierungsgrenze von 700 Euro. Die Waren, die in die Freimenge gefallen sind, bleiben außen vor.
Da die Pauschalierungsgrenze überschritten wurde, müssen die Waren, die nicht in die Freimenge gefallen sind, nach dem Zolltarif der EU versteuert werden.
Für die T-Shirts wären 12% Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Der Laptop wäre zollfrei. Für ihn würde nur die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% anfallen.
Wenn der Laptop nur 500 Euro kosten würde, wäre die Pauschalierungsgrenze eingehalten, da Laptop und T-Shirts zusammen nur 650 Euro kosten würden. Beide würden dann pauschal mit 17,5% versteuert.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hr. xxxxxxx
>><<
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Da wir auch mehr hatten, sind wir als die Einzigsten aus Flieger (A380) durch den "roten" Kanal gegangen und haben etwas angemeldet. Aber das muss jeder für sich entscheiden, ob er den "grünen" oder "roten" Kanal nutzt. Ich persönlich würde das Risiko nicht eingehen, aber das ist meine Entscheidung.
Gruss, Petra
Sehr geehrte Frau xxxxxxxx,
Sie haben zunächst eine Reisefreimenge von 430 Euro pro Person, bzw. 175 Euro für Personen bis 15 Jahre.
Im Rahmen dieser Freimengen können Sie Waren, die Sie außerhalb der Europäischen Union erworben haben (hierzu zählen auch erhaltene Geschenke), einfuhrabgabenfrei in die Europäische Union einführen, wenn die Waren entweder einen Einzelwert unter der Freimenge haben oder wirtschaftlich sinnvoll teilbar sind.
Waren, für die eine mengenbezogene Freimenge gilt (z.B. Tabakwaren oder Alkohol), werden an dieser Stelle nicht berücksichtigt, d.h. der Kaufpreis spielt keine Rolle.
Waren, die nicht in die Freimenge fallen, können bis zu einem Warenwert von 700 Euro pauschal mit 17,5% versteuert werden.
Überschreiten die Waren, die nicht in die Freimenge fallen, die Pauschalierungsgrenze von 700 Euro, müssen diese Waren in den Zolltarif der Europäischen Union eingereiht werden. Dann wird für jede Warenart der individuelle Zoll- und Einfuhrumsatzsteuersatz ermittelt.
Beispiel:
Sie möchten folgenden Waren in die EU einführen:
2 x Jacken (je 120 Euro) = 240 Euro
5 x T-Shirts (je 30 Euro) = 150 Euro
3 x Hose (je 60 Euro) = 180 Euro
1 x Laptop = 600 Euro
Insgesamt haben Sie also Waren im Wert von 1.130 Euro dabei.
Für den Laptop können Sie nie eine Freimenge geltend machen – selbst wenn Sie nichts anderes gekauft hätten, da er allein schon über 430 Euro gekostet hat. Sie können kein „Stück“ im Wert von 430 Euro abtrennen (wirtschaftlich sinnvolle Teilung).
Für die Verzollung wird jetzt Ihre Freimenge „so gut wie möglich“ ausgeschöpft.
Wenn man die Jacken und die Hosen addiert, erreichen Sie einen Wert von 420 Euro. Jedes weitere Teil, würde die Freimenge übersteigen. Damit sind die Jacken und die Hosen einfuhrabgabenfrei, zehn Euro der Freimenge können Sie nicht in Anspruch nehmen.
Jetzt ist zu prüfen, ob man die Waren noch pauschalieren kann.
Die T-Shirts und der Laptop überschreiten mit 750 Euro die Pauschalierungsgrenze von 700 Euro. Die Waren, die in die Freimenge gefallen sind, bleiben außen vor.
Da die Pauschalierungsgrenze überschritten wurde, müssen die Waren, die nicht in die Freimenge gefallen sind, nach dem Zolltarif der EU versteuert werden.
Für die T-Shirts wären 12% Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Der Laptop wäre zollfrei. Für ihn würde nur die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% anfallen.
Wenn der Laptop nur 500 Euro kosten würde, wäre die Pauschalierungsgrenze eingehalten, da Laptop und T-Shirts zusammen nur 650 Euro kosten würden. Beide würden dann pauschal mit 17,5% versteuert.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hr. xxxxxxx
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Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Da wir auch mehr hatten, sind wir als die Einzigsten aus Flieger (A380) durch den "roten" Kanal gegangen und haben etwas angemeldet. Aber das muss jeder für sich entscheiden, ob er den "grünen" oder "roten" Kanal nutzt. Ich persönlich würde das Risiko nicht eingehen, aber das ist meine Entscheidung.
Gruss, Petra