Flug stornieren - richtiger Zeitpunkt

Hemmi

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Hallo zusammen,

leider haben sich bei unserem Nachwuchs die Pläne geändert und wir werden unseren Florida Urlaub in knapp 13 Tagen alleine antreten dürfen/müssen.
Wann storniere ich denn nun ihren Flug am Besten (natürlich ein „nicht stornierbarer“, also bekommen wir nur einen ganz kleinen Teil zurück).
Ganz kurz vorher-falls sich doch noch was an der Flugzeit ändert?
Was ist dann aber mit dem Einchecken? Trotzdem mit Einchecken und dann am Flughafen erst absagen?
Die Tickets wurden ja alle von mir gebucht, kann ich dann ohne Probleme auch nur das Ticket meiner Tochter stornieren?
Was würde passieren, wenn man gar nicht storniert?
 

DigitalOlli

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Also wenn du auf eine Zeitenänderung wartest dann musst du alle Flüge stornieren die auf dem Buchungscode liegen.
Also bringt das eher nichts. Oder alle stornieren lassen und für euch neubuchen (dürfte aber teurer sein)

einfach nicht einchecken und dann nach dem Flug die Steuern zurück fordern. Ist aber nur ein sehr kleiner Teil des Preises den du bezahlt hast.
 

Anselm

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Mit dem Zeitpunkt habe ich keine Erfahrungen. Dass du allerdings kaum etwas zurück bekommst, stimmt so nicht, da ein Großteil des Ticketpreises aus Steuern und Gebühren besteht, die eigentlich erstattet werden müssen. (Sollte auch auf der Rechnung / dem Ticket aufgeschlüsselt sein)
Dazu gibt es im Netz auch entsprechende Vordrucke.
Falls du keinen Nerv hast dich darum zu kümmern, kannst du den stornierten Flug auch "verkaufen", z.B. an Geld-fuer-flug.de.
 

DigitalOlli

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Mit dem Zeitpunkt habe ich keine Erfahrungen. Dass du allerdings kaum etwas zurück bekommst, stimmt so nicht, da ein Großteil des Ticketpreises aus Steuern und Gebühren besteht, die eigentlich erstattet werden müssen. (Sollte auch auf der Rechnung / dem Ticket aufgeschlüsselt sein)
Dazu gibt es im Netz auch entsprechende Vordrucke.
Falls du keinen Nerv hast dich darum zu kümmern, kannst du den stornierten Flug auch "verkaufen", z.B. an Geld-fuer-flug.de.

Das ist falsch. Du bekommst nur die reinen Steuern wieder. ( keine Gebühren bzw. Kerosonzuschlag usw)
 

DigitalOlli

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Mal ein Flug FRA-MCO geguckt der 650 Eur ca kostet. Davon sind 423 Eur Steuern und Gebühren.
Aber 282 Eur sind Internationaler/Nationaler Zuschlag.
Das heisst du bekommst knapp 100 Eur wieder von den 650 Eur
 

Anselm

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So wie ich das sehe, fallen darunter auch die Gebühren für die Zollabfertigung etc., da es auch Flughafengbühren sind. Von Kerosinzuschlägen habe ich auch nicht gesprochen...

Aber bestimmt hast du recht, du scheinst dich ja sehr gut auszukennen...;)
 

boopi

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Zum Zeitpunkt : kommt auf den Grund des Stornos an. Falls es möglich ist, die Reiserücktrittskostenversicherung aufgrund von Krankheit, Unfall, einer berufsbedingten Änderung o.ä. in Anspruch zu nehmen, so würde ich stornieren, sobald der Vorfall bekannt ist.
Falls das nicht geht, so kannst du den Flug verfallen lassen und anschliessend um Rückerstattung der Steuern bitten.
Ich hatte das selbst mal und bin vor Abflug kurz zum LH Schalter, um den Platz fairerweise freizugeben. Dort war man sehr dankbar, da ein früherer Flug auf dieser Strecke wegen technischer Probleme gecancelt werden musste und man um jeden zusätzlichen freien Platz auf unserer Maschine froh war.
 

SergeantHobbs

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- Wer einen Flug bucht, kann ihn jederzeit vor Reisebeginn kündigen
- Für jeden nicht angetretenen oder verpassten Flug darf der Kunde sämtliche Steuern und Flughafengebühren zurückverlangen, auch wenn in den AGB der Airlines etwas anderes steht.
- Die Fluggesellschaft darf laut BGH keine pauschale Gebühr dafür verlangen, dass sie die Stornierung bearbeitet
- Den Ticketpreis kann der Fluggast nicht zurückverlangen, wenn er ein Ticket gekauft hat, das eine Erstattung ausschließt. Allerdings gibt es für manche Fälle eine unterschiedliche Rechtssprechung. Man kann die Fluggesellschaft auffordern nachzuweisen, dass der gebuchte Platz nicht weiterverkauft werden konnte. Konnte sie den Platz weiterverkaufen, muss sie 95% des Ticketpreises erstatten.

Erklärt die Fluggesellschaft nur, der Flug sei nicht ausgebucht gewesen und legt dazu die Buchungszahlen beim Abflug vor, muss sie bis zu 95 Prozent des Ticketpreises erstatten (§ 648 Satz 3 BGB). Denn das reicht als Beweis nicht aus. Sie muss nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln vielmehr darlegen, wie sich der Buchungsstand zwischen Stornierung und Flug entwickelt hat (19. September 2016, Az. 142 C 222/16).

Aus dem würde folgen, so zeitig wie möglich zu stornieren.

Im Übrigen kann auch der Kerosinzuschlag zurückgefordert werden. Man ist nicht geflogen und hat dementsprechend auch kein Kerosin verbraucht.

(Quelle der Informationen: https://www.finanztip.de/flugstornierung/. Ein Musterdokument zur Stornierung findet sich auf der Seite.)
 
OP
Hemmi

Hemmi

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Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Wäre es denn möglich, die dritte Person einzuchecken (das passiert ja in der Regel schon am Vortag) und dann am Tag des Fluges am Flughafenschalter zu melden, dass diese urplötzlich erkrankt ist und nun doch nicht mitfliegt?
Denn dann könnten wir eine Dreierreihe belegen und haben vermutlich somit das Glück, dass sich kein Fremder zu uns in die Reihe setzen wird. Natürlich könnten wir auch so eine Dreiereihe belegen (1x Fenster, 1x Gang) und dann hoffen, dass sich niemand dazwischensetzt.

Im Anschluß probiere ich dann halt zurückzukriegen, was möglich ist ?
 

bacchus85

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Wäre es denn möglich, die dritte Person einzuchecken (das passiert ja in der Regel schon am Vortag) und dann am Tag des Fluges am Flughafenschalter zu melden, dass diese urplötzlich erkrankt ist und nun doch nicht mitfliegt?
Denn dann könnten wir eine Dreierreihe belegen und haben vermutlich somit das Glück, dass sich kein Fremder zu uns in die Reihe setzen wird. Natürlich könnten wir auch so eine Dreiereihe belegen (1x Fenster, 1x Gang) und dann hoffen, dass sich niemand dazwischensetzt.

Im Anschluß probiere ich dann halt zurückzukriegen, was möglich ist ?

Genau so haben wir das mal gemacht. Hat super geklappt ;)

Und nach der Rückkehr aus dem Urlaub gab es über geld-für-flug.de ca. 120€ zurück (bei einem Ticketpreis von ca. 450€). Eventuell geht da noch mehr, wenn man sich selbst darum kümmert. Wir waren aber mit der sehr einfachen und zügigen Abwicklung äußerst zufrieden.

Gruß,

Peter
 
OP
Hemmi

Hemmi

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Genau so haben wir das mal gemacht. Hat super geklappt ;)

Und nach der Rückkehr aus dem Urlaub gab es über geld-für-flug.de ca. 120€ zurück (bei einem Ticketpreis von ca. 450€). Eventuell geht da noch mehr, wenn man sich selbst darum kümmert. Wir waren aber mit der sehr einfachen und zügigen Abwicklung äußerst zufrieden.

Gruß,

Peter
Jetzt muss ich nochmal nachfragen... also alle Reisenden am Vortag eingecheckt und am Abflugtag dann den einen Platz wieder storniert?
 

bacchus85

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Wir haben bei der Kofferabgabe einfach gesagt "xyz fliegt doch nicht mit". Das war überhaupt kein Problem, es gab auch keinerlei Rückfragen oder so. Das war im Januar 2018 bei Lufthansa.
 

DigitalOlli

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So wie ich das sehe, fallen darunter auch die Gebühren für die Zollabfertigung etc., da es auch Flughafengbühren sind. Von Kerosinzuschlägen habe ich auch nicht gesprochen...

Aber bestimmt hast du recht, du scheinst dich ja sehr gut auszukennen...;)

Ja und der Kerosinzuschlag oder wie er jetzt genannt wird Internationalerzuschlag bekommst du halt nicht wieder und das ergibt das du bei knapp 600 eur Preis nur 100 eur wieder bekommst.

Fordern kann man viel, das durch setzten ist schwer.
 

DigitalOlli

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Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Wäre es denn möglich, die dritte Person einzuchecken (das passiert ja in der Regel schon am Vortag) und dann am Tag des Fluges am Flughafenschalter zu melden, dass diese urplötzlich erkrankt ist und nun doch nicht mitfliegt?
Denn dann könnten wir eine Dreierreihe belegen und haben vermutlich somit das Glück, dass sich kein Fremder zu uns in die Reihe setzen wird. Natürlich könnten wir auch so eine Dreiereihe belegen (1x Fenster, 1x Gang) und dann hoffen, dass sich niemand dazwischensetzt.

Im Anschluß probiere ich dann halt zurückzukriegen, was möglich ist ?

Ja das würde ich auch so machen. Die Steuern usw gibts eh zurück egal wann ihr storniert und wie. bzw, auch wenn ihr einfach nicht kommt.

Theoretisch kann der Platz natürlich noch durch einen Standby Gast belegt werden
 

Gast24

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Fordern kann man viel, das durch setzten ist schwer.

Nö. Es ist eine relativ einfache Abwägung zwischen AGB- vs. Werkvertragsrecht. Kostet einen halbwegs versierten Anwalt für einen Schriftsatz ein paar Textbausteine und keine Stunde Arbeitszeit. ;)

Auch wenn die pauschalisierte Aussage von SergeantHobbs genauso unzutreffend ist wie deine pauschale Ablehnung, ist der Aufwand hinter dieser Durchsetzung allenfalls mittelmäßig. Das "Problem" dabei ist eher, dass den meisten Kunden der Wille dazu fehlt; evtl. lohnt sich hier der Verkauf an eine der üblichen Börsen für derartige Themen.

Im Übrigen sollte - wenn man es durchfechten möchte - daher so früh wie möglich storniert werden, um ggf. davon zu profitieren, dass dir Airline den Platz anderweitig vergeben konnte.
 

SergeantHobbs

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Auch wenn die pauschalisierte Aussage von SergeantHobbs genauso unzutreffend ist wie deine pauschale Ablehnung, ist der Aufwand hinter dieser Durchsetzung allenfalls mittelmäßig. Das "Problem" dabei ist eher, dass den meisten Kunden der Wille dazu fehlt; evtl. lohnt sich hier der Verkauf an eine der üblichen Börsen für derartige Themen.

Du scheinst ja bewandert zu sein. Kannst Du daher bitte einmal erklären, was genau an meiner "pauschalisierten Aussage" (die im Übrigen nur eine Zusammenfassung des drunter verlinkten Artikels aus finanztip.de ist) unzutreffend ist? Ich lerne gerne dazu.
 

Gast24

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Du scheinst ja bewandert zu sein. Kannst Du daher bitte einmal erklären, was genau an meiner "pauschalisierten Aussage" (die im Übrigen nur eine Zusammenfassung des drunter verlinkten Artikels aus finanztip.de ist) unzutreffend ist? Ich lerne gerne dazu.

Stimmt, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt: Der zitierte Artikel erweckt ggf. den Eindruck, dass die dort getroffenen Feststellungen verallgemeinerungsfähig sind. Durch die Wortwahl im nachfolgenden Absatz - darauf war auch der Begriff der Pauschalität bezogen - wird es m.E. missverständlich:

"Erklärt die Fluggesellschaft nur, der Flug sei nicht ausgebucht gewesen und legt dazu die Buchungszahlen beim Abflug vor, muss sie bis zu 95 Prozent des Ticketpreises erstatten (§ 648 Satz 3 BGB). [...]"

Der Knacktpunkt ist das Wort "muss" - es trifft nicht zu, da jede Entscheidung einzelfallabhängig getroffen wird. Am Ende hat das AG Köln (meiner Erinnerung nach im dortigen Verfahren gegen LH) hier ein (m.E. korrektes) Urteil ins Spiel gebracht, das nach meiner Erfahrung bei vielen Rechtssuchenden den Eindruck erweckt, es sei generell auch auf den eigenen Fall anwendbar. Oftmals kann die falsche Annahme entstehen, dass derartige Urteile - vermutlich aus dem anglo-amerikanischen Raum bekannte - Präzedenzfälle bilden und damit das Urteil im eigenen Sachverhalt/Fall "doch klar sein müsste". Da es bei uns aber gerade keine Bindungswirkung von Urteilen gibt, sollte das nicht durcheinander geworfen werden.
 

DigitalOlli

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Nö. Es ist eine relativ einfache Abwägung zwischen AGB- vs. Werkvertragsrecht. Kostet einen halbwegs versierten Anwalt für einen Schriftsatz ein paar Textbausteine und keine Stunde Arbeitszeit. ;)

Auch wenn die pauschalisierte Aussage von SergeantHobbs genauso unzutreffend ist wie deine pauschale Ablehnung, ist der Aufwand hinter dieser Durchsetzung allenfalls mittelmäßig. Das "Problem" dabei ist eher, dass den meisten Kunden der Wille dazu fehlt; evtl. lohnt sich hier der Verkauf an eine der üblichen Börsen für derartige Themen.

Im Übrigen sollte - wenn man es durchfechten möchte - daher so früh wie möglich storniert werden, um ggf. davon zu profitieren, dass dir Airline den Platz anderweitig vergeben konnte.

Ok wenn das so einfach ist dann kann das ja jeder machen. komme auf dich zurück wenn ich mal wieder einen Flug stornieren muss :LOL: 1 Stunde dauert das ja nur
 

siris

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ich kann als ehemalige Reisebürotante ( bis letztes Jahr aktiv) und fast 30 jähriger Berufserfahrung sagen, dass Ihr den Kerosinanteil def. nicht bei Erstattung des Tickets zurückbekommt, Theorie und Rechtsprechung hin oder her. Die Airlines rücken es nicht raus und das Reisebüro wird sogar im nachhinein bei Erstattung dieser " Steuer" nachbelastet .
 
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