Nee, da würde ich nie einsteigen....
Ist auch etwas „halbseiden“.
Das Erste, was auf dem Foto auffällt ist das Wort „Experimental“ auf dem Fliegerchen. Das ist eine spezielle Zulassungskategorie für nicht-Serienflugzeuge. Nix Schlechtes erst mal...
Aber:
„No person
may operate an aircraft
that has an experimental certificate“ ... „
Carrying persons
or property for compensation or hire.“, 14 CFR, 91.319.
Das bedeutet Leute gegen Geld mit so etwas herumzufliegen ist schlichtweg illegal. Man hilft sich hier indem man den Passagier zum Flugschüler deklariert, dann ist es ok, da er ja nur ausgebildet werden soll. Der Tragschrauber an sich ist ein sehr sicheres Fluggerät, aber unterliegt in USA wie in D sehr laxen Zulassungs- und Betriebsbestimmungen.
Übrigens in D ist es noch wesentlich schlimmer. (Für sogenannte Ultralights, und dazu zählen die Dinger in D gibt es kein Verbot für den gewerblichen Betrieb wie in USA. Das heißt der Pilot braucht keine Berufspilotenlizenz, nur ein sehr einfaches Medical, das Gerät muss nicht gewerblich gewartet werden, der Pilot darf selber Schrauben...) Jemand, der 30 Stunden Ausbildung und eine kleine Zusatzprüfung macht, darf in D gewerbliche Flüge von A nach B anbieten....