Was kann passieren wenn ein nicht angemeldet Fahrer fährt?

Oliver1201

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Hi,

wollte mal wissen was passiert wenn jmd. fährt der nicht mit bei Alamo eingtragen wurde.

Geht es da nur um die Versicherung !? Also wenn ein Unfall passiert oder so.

Oder ist man schon dran wenn einen die Polizei z.B.wegen Überschreitung des Tempolimits anhält?

Ich frage deswegen, falls mal was passiert man weiß ja nie und es muss doch irgendjmd. anderes das Auto mal fahren was es da eigentlich für Konsquenzen geben kann !?
 

Kolumbus 1492

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Re: Was kann passieren wenn ein nicht angemeldet Fahrer fähr

Oliver1201 schrieb:
Hi,

wollte mal wissen was passiert wenn jmd. fährt der nicht mit bei Alamo eingtragen wurde.

Geht es da nur um die Versicherung !? Also wenn ein Unfall passiert oder so.

Oder ist man schon dran wenn einen die Polizei z.B.wegen Überschreitung des Tempolimits anhält?

Ich frage deswegen, falls mal was passiert man weiß ja nie und es muss doch irgendjmd. anderes das Auto mal fahren was es da eigentlich für Konsquenzen geben kann !?

Manchmal reicht ein Blick in die Mietbedingungen, wichtiges ist schwarz markiert

Haftungsbeschränkung :
Durch die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung für alle Schäden inklusive Fahrzeugdiebstahl ( CDW ) kann sich der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages von der Vollhaftung teilweise freistellen. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird bei Abschluss des Mietvertrages festgelgt. Bei mehreren voneinander unabhängigen Schäden haftet der Mieter pro Schadensfall jeweils bis zur Höhe der im Mietvertrag ausgewiesenen Selbstbeteilgung. Inhalt und Umfang der Haftungsreduzierung orientieren sich am Leitbild der Kaskoversicherung und dabei insbesondere an den Allgemeinen Bedingungen und Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Die Haftungsreduzierung endet zu dem Mietvertrag vorgesehenen Rückgabezeitpunkt.

Wegfall der Haftungsbeschränkung :
Die Haftungsreduzierung tritt nicht ein wenn

- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung
- bei Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedigungen, wenn der Mieter / Fahrer die Zuwiderhandlung schuldhaft selbst verursacht oder ermöglich hat und diese kausal für die Schadensverursachung war
- bei Schäden, die durch Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand oder Erdbeben unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. In den zuvor genannten Fällen haftet der Mieter.

USA ( CDW - Collision Damage Waiver )
Der Mieter/ Fahrer ist für jede Beschädigung des Mietwagens bis zum vollen Fahrzeugwert verantwortlich, auch wenn der Schaden dem Fahrzeug während der Abwesenheit des Mieters/ Fahrers zugefügt worden ist oder wenn der Mieter/ Fahrer in einem Unfall verwickelt wurde , an dem der Mieter / Fahrer schuldfrei ist. CDW enthebt den Mieter / Fahrer der Verantwortung für die Kosten des Schadens , unabhänigig der Schuldfrage. CDW wird hinfällig, wenn der Mieter / Fahrer - den Schaden absichtlich verursacht bzw bewußt oder grob fahrlässig gehandelt haben
- unter dem Einfluß von Alkohol oder Rauschgiften gestanden haben
- an einem Wett - oder Autorennen teilgenommen haben
- den Wagen auf der Basis falscher oder betrügerischer Informationen gemietet haben
-den Wagen zum Begehen eines Verbrechens oder einer sonstigen strafbaren Handlung benutzt haben
-den Zündschlüssel im Wagen gelassen haben und der Wagen gestohlen oder mutwillig beschädigt wurde
- das Einreiseverbot nach Mexico mißachtet haben
- es unterlassen haben, einen Verlust oder Schaden prompt der Polizei zu melden und die auf dem Umschlag des Mietvertrages angegebene nächstgelegene Alamo- Station anzurufen
- einem unbefugten Fahrer erlaubt haben, den Wagen zu fahren

Was die Polizei macht, weiss ich nicht, kann aber sein, dass es außerhalb eines Unfalls keine Rolle spielt, wer fährt, solange er einen FS hat.
 

Andreas22

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Ich habe mich auch schon öfters mal gefragt, was die Polizei macht, wenn man nicht eingetragen ist.
 

Andreas_M.

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Die Polizei juckt es nicht ob du bei Alamo eingetragen bist. Da müssten die ja immer nach einem Mietvertrag fragen, den man ja nicht immer dabei hat. Es kommt lediglich darauf an, dass der Fahrer einen Führerschein hat, mehr nicht. Krass gesagt: mit was du fährst ist egal, solange es nicht geklaut ist :)
Wenn allerdings rauskommt, dass bei einem evtl. Unfall der "Nicht-Eingetragene" gefahren ist, bekommst Du mit Alamo ein Poblem. Desahlb buche ich immer Avis, da ist der Ehepartner z.B. IMMER mit eingeschlossen.
 

Beate

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Hallo,

Andreas_M. schrieb:
Die Polizei juckt es nicht ob du bei Alamo eingetragen bist. Da müssten die ja immer nach einem Mietvertrag fragen, den man ja nicht immer dabei hat. Es kommt lediglich darauf an, dass der Fahrer einen Führerschein hat, mehr nicht. Krass gesagt: mit was du fährst ist egal, solange es nicht geklaut ist :)

ich habe keine Ahnung, ob sich die Polizei dafür interessiert, wer der eingetragene Fahrer ist. Aber wenn man angehalten wird, heißt es ja immer "driver's license, registration, and proof of insurance, please". Da sollte man den Mietvertrag also schon dabei haben, mit dem Führerschein alleine ist es nicht getan.

Gruß,
Beate
 

Norbert

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Beate schrieb:
Hallo,

ich habe keine Ahnung, ob sich die Polizei dafür interessiert, wer der eingetragene Fahrer ist. Aber wenn man angehalten wird, heißt es ja immer "driver's license, registration, and proof of insurance, please". Da sollte man den Mietvertrag also schon dabei haben, mit dem Führerschein alleine ist es nicht getan.

Gruß,
Beate

Genau so ist es mir auch schon mal ergangen, als mich ein Officer wegen einer verschwindend kleinen Geschwindigkeitsüberschreitung :oops: angehalten hatte - er wollte dann auch die kompletten Unterlagen sehen.


Norbert
 
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