Esta Drogen

Pascha94

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Hallo zusammen,

Meine zukünftige Frau und ich wollen unsere Flitterwochen im Oktober in den USA verbringen.
Leider war ich früher nicht immer auf dem richtigen Weg und hatte in meinen Jugend Probleme.
So hatte ich mit 20 Jahren eine Verurteilung wegen Cannabis. Damals wurde ich noch nach Jugendstrafrecht zu Sozialstunden und einer Geldstrafe verurteilt worden.

Heute bin ich 30 Jahre alt und seid fast 10 Jahren sauber. Habe keine Anzeigen etc... Durch meine Frau hab ich zum Glück den richtigen Weg gefunden.

Laut meiner Recherche sind bei Verurteilung unter 1 Jahr Bewährung etc. die Einträge 3 Jahre im System und werden gelöscht.

Was Kreuze ich nun bei meinem Esta an, lügen will ich eigentlich nicht und somit einfach nein ankreuzen. Kreuze ich aber ja an hat es sich mit meinem Esta Formular erledigt. Finde die Frage halt scheiße ob man jemals mit Drogen Kontakt hatte oder verurteilt wurde.

Kann mir jemand von euch weiterhelfen ?


Dankeschön :)
 

Queens456

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Bei Esta wird explizit nach Drogen gefragt. Du musst mit Ja (alles andere wäre gelogen) antworten und dadurch wird Esta abgelehnt

Du musst dann ein B- Visum beantragen.

Allerdings ist es nicht einfach mit einer Drogengeschichte ein Visum zu bekommen

Es ist auch egal, ob alles im Führungszeugnis gelöscht ist, das interessiert die USA nicht. Die Frage ist definitiv: wurdest du verurteilt! Und damit sollte die Antwort eindeutig sein
 
OP
P

Pascha94

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Oh man, dass heißt ja eigentlich schon das wir die Reise nicht planen sollten. Hab keine Lust nach 10-15h Flug auseinander genommen zu werden und dann wieder Zurück geschickt zu werden. So sollte unser Start in unser gemeinsames Eheleben nicht erfolgen.

Da macht man in jungen Jahren scheiß und büst es sein Leben lang /:
 

Erbacher

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Oh man, dass heißt ja eigentlich schon das wir die Reise nicht planen sollten. Hab keine Lust nach 10-15h Flug auseinander genommen zu werden und dann wieder Zurück geschickt zu werden. So sollte unser Start in unser gemeinsames Eheleben nicht erfolgen.

Da macht man in jungen Jahren scheiß und büst es sein Leben lang /:
Du wirst gar nicht erst fliegen dürfen. Die Airline sieht beim Check in schon das deine ESTA nicht gültig ist und somit kein Boarding.
Das Geld wäre in dem Fall weg.
Ich würde mir ein anderes Reiseziel suchen.
 

tobie

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Hallo

Dir bleibt unter Umständen noch der Weg über ein Visum.
ESTA wird nicht funktionieren.


Hier findest du auch etwas zu deinem Problem.

Gänzlich abschreiben würde ich deinen Plan daher noch nicht

 
OP
P

Pascha94

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Dankeschön /:

Werd wohl nochmal mit meine Frau drüber sprechen müssen. Wenn man in jungen Jahren merken würde was man sich später alles versaut.
 

Turbotobi76

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Das ESTA soll es einfach machen und macht deshalb gibt es da nur schwarz und weiß ohne die vielen Grautöne dazwischen ;)

Eigentlich müsste ein B Visum für dich möglich sein, ist halt ein bisschen aufwändiger und teurer.

Denn jemanden wie dich soll das ESTA eigentlich nicht raus sieben, wegen der Verreinfachung bist du aber eben doch betroffen.

Oder du setzt das Häkchen halt doch bei "nein", musst du selbst wissen.
 
OP
P

Pascha94

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Ja, es gibt viele in der Familie die sagen mach dich nicht verrückt und Krüger nein an. Aber man wird halt schlauer und Ehrlichkeit währt am längsten. Will das ehrlich und vernünftig machen und nicht mit meiner Frau am Schalter in newyork stehen und wieder heim fliegen.

Ich komme aus dem Münchener Raum und werde morgen beim Konsulat Mal anrufen und transparent mit meiner Geschichte umgehen.

Danke euch für eure Meinungen und Antworten.
 

tobie

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Ich würde nicht einmal daran denken, unwahre Angaben zu machen.

Das kann tief ins Auge gehen und kostspielig werden.
 

siris

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Ja, es gibt viele in der Familie die sagen mach dich nicht verrückt und Krüger nein an. Aber man wird halt schlauer und Ehrlichkeit währt am längsten. Will das ehrlich und vernünftig machen und nicht mit meiner Frau am Schalter in newyork stehen und wieder heim fliegen.

Ich komme aus dem Münchener Raum und werde morgen beim Konsulat Mal anrufen und transparent mit meiner Geschichte umgehen.

Danke euch für eure Meinungen und Antworten.
Ich finde es eine sehr gute Idee dort nachzufragen. Ich drücke dir die Daumen, dass es für dich positiv ausgeht. Vielleicht sagst du uns Bescheid was dir gesagt wurde.

Viele Grüße

Iris
 

starbucks

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Das "Zauberwort" ist Verurteilung nach Jugendstrafrecht, da gibt es andere Fristen. Würde mich da erst einmal schlau machen......
 

TorbenKL

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Die sinnvolle Vorgehensweise ist definitiv ein Anruf/Termin beim Konsulat. Die Beamten dort sind ja genau dafür da, die genauen Umstände eines Visum-Antrags zu klären. Dort kannst du auch deine Geschichte vermitteln, um glaubhaft zu versichern, in den USA keine Drogen erwerben oder verkaufen zu wollen, wovon ich jetzt mal ausgehe. Wenn du Unterlagen zu deinem Fall hast (Urteil, offizielle Schreiben, etc.), macht es Sinn, diese bei einem eventuellen Termin mitzubringen, um Transparenz zu zeigen.

Was sicher bei einem ersten Anruf geklärt werden kann, ist die Frage, ob du einen ESTA-Antrag überhaupt machen sollst oder direkt den Weg über ein Konsulats-Termin nehmen solltest.
Bei Esta wird explizit nach Drogen gefragt. Du musst mit Ja (alles andere wäre gelogen) antworten und dadurch wird Esta abgelehnt

Das ist so nicht ganz korrekt, zumindest spiegelt das nicht meine Erfahrungen wieder im Bekanntenkreis. Bei Vergehen, die eine gewisse Bagatellgrenze nicht überschreiten und die systemisch nicht nachzuverfolgen sind (weil gelöscht, nie eingetragen, nur geringfügige Geldstrafe, etc.), kann ein ESTA-Antrag durchaus auch Erfolg haben, wenn die Frage mit JA beantwortet wird. Und juristisch ist man sich auch nicht einig, ob hier in deinem Fall ein JA überhaupt angegeben werden muss im Hinblick auf deine geringfügige Verurteilung.
 

Mavs66

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Ich würde den Traum nicht aufgeben und es über B-Visum versuchen. Bis Oktober ist noch viel Zeit das ganze in die Wege zu leiten.
Was ich definitiv nicht empfehlen würde ist falsche Angaben zu machen - das geht schief. Egal wie sehr du es bereust, egal wie nichtig das Vergehen war.
 

Turbotobi76

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Beim ESTA wird da eben nicht unterschieden.

Habe einen Fall gelesen da war einer anfang Januar 21 in Kuba, ist jedoch vor dem 12. Januar wieder ausgereist.

Der Stichtag ist ja der 12. Januar wer danach in Kuba war darf mit ESTA nicht mehr in die USA einreisen.

Bei ESTA steh aber nur Januar 21 ohne Datum, da hat derjenige korrekt eingetragen JA und bei Bemerkunge vor dem 12.1.21 wieder ausgereist.

ESTA wurde aber abgelehnt -> B Visum , obwohl die Regularien für ESTA eigentlich noch eingehalten werden.
 

tobie

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Das ist so nicht ganz korrekt, zumindest spiegelt das nicht meine Erfahrungen wieder im Bekanntenkreis. Bei Vergehen, die eine gewisse Bagatellgrenze nicht überschreiten und die systemisch nicht nachzuverfolgen sind (weil gelöscht, nie eingetragen, nur geringfügige Geldstrafe, etc.), kann ein ESTA-Antrag durchaus auch Erfolg haben, wenn die Frage mit JA beantwortet wird. Und juristisch ist man sich auch nicht einig, ob hier in deinem Fall ein JA überhaupt angegeben werden muss im Hinblick auf deine geringfügige Verurteilung.


ging es da auch um Drogen?

ESTA ist da recht eindeutig. Und die entsprechende Frage kann er eben nur mit Ja oder Nein beantworten.
Soetwas wie : Ja, aber .... geht nicht
 

TorbenKL

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Ja, in einem Fall schon. Und es geht ja auch um die Frage, ob man verjährte Strafen angeben muss, auch wenn in der Frage "ever" steht. Das ist unter Juristen, wie so vieles, eben umstritten. Übrigens auch in den USA selbst...

Daher glaube ich, es macht am meisten Sinn das Konsulat zu kontaktieren.
 

Sancap

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Das "Zauberwort" ist Verurteilung nach Jugendstrafrecht, da gibt es andere Fristen. Würde mich da erst einmal schlau machen......
Moin. Lest doch mal die Frage durch bevor hier „Ratschläge“ gegeben werden“: „Have you ever violated any law related to possessing, using, or distributing illegal drugs?“. Da steht nichts von ‚verurteilt‘. Jeder, der irgendwann einmal einen Joint in irgendeinem Land, wo es zu dem Zeitpunkt verboten „violated law“ war müsste dort „ja“ ankreuzen. Ja ich weiß….
In seinem Fall wäre hingegen die vorherige Frage “Have you ever been arrested or convicted for a crime that resulted in serious damage to property, or serious harm to another person or government authority?” mit “Nein” zu beantworten. Denn es war nicht “serious”.

Bei Botschaft oder Konsulat anzurufen wird nichts bringen. Ich habe das vor zwei Wochen auch versucht. Da laufen fast nur Bänder. Termine nur über Dienstleister. Ich habe letztlich bei der CBP Hotline angerufen um eine “Esta Frage” beantwortet zu bekommen. Die Dame war absolut freundlich, hat sich das angehört und schließlich geantwortet, daß man keine Auskünfte zur Beantwortung dee Fragen geben dürfe. Ihr “persönlicher” Rat: “Beantworten Sie nach bestem Gewissen. Letztlich entscheidet der Einreisebeamte über ihre Einreise”.

Ich habe dann ein B1/B2 Visum beantragt. Die Fragen in Form DS160 in unserem Fall hier sind klarer zu beantworten. Sind Sie einmal verurteilt worden? Hatten Sie mal mit Drogenmissbrauch oder andere Drogenkriminalität zu tun?

Das würde ich auch in unserem Fall hier tun. Ich würde NICHT Esta ausfüllen und warten bis es abgelehnt wird. Ich würde von vornherein ein Besuchervisum beantragen. DS 160 ausfüllen, mit der erhaltenen Nummer bezahlen (etwa 180$) und dann über den Dienstleister USTrabelDocs https://www.ustraveldocs.com/
einen Termin für das Interviews vereinbaren.

Mal grundsätzlich, das ESTA ist ein Verfahren um festzustellen wer Visafrei reisen darf/kann (eligibility questions) und DS 160 dient zi Vorbereitung des Interviews.
Das ist nervig aber letztlich den Aufwand wert…
 

TorbenKL

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Also ich kann definitiv nicht bestätigen, dass ein Botschafts-Anruf nichts bringt. Das hatte ich ja auch beschrieben, kenne mehrere Fälle bei denen so gut und schnell geholfen wurde. Und ich finde auch, dass ein DS160 den Aufwand wert ist, muss aber jeder für sich selbst entscheiden. Unberührt davon bleibe ich dabei, dass es juristisch nicht eindeutig ist, ob in dem vorliegenden Fall ein "Nein" illegal wäre.
 
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