Knöllchen aus Florida über Alamo zugestellt

LM100

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Hallo,

4 Wochen nach unserem tollen Urlaub in Florida erhalte ich gestern Post von Alamo USA. Weil der Wohnort falsch geschrieben war und die PLZ fehlte, hat die Zustellung etwas länger gedauert.

Und zwar teilt mir Alamo mit, dass sie nach Rückgabe meines Fahrzeuges einen Strafzettel erhalten haben. Die Kosten in Höhe von 25 $ wurden von Alamo vorgelegt. Jetzt bitten Sie mich um einen Scheck oder eine Überweisung in US-Dollar zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von weiteren 25 $, also insgesamt 50 %.

Auslöser war ein Maut-Problem in Höhe von 0,75 $. Am Anreisetag sind wir auf eine Toll-Road in Orlando aufgefahren und gleich an einer der ersten Maut-Stellne hatte ich meine Probleme, wusste nicht, welche Line ich nehmen sollte und schwupps hatte ich auch schon die falsche erwischt und war irgendwie an der Mautstelle vorbei (Wie die das in USA festgestellt haben, ist mir noch immer ein Rätsel).

Jetzt stelle ich mir aber wirklich die Frage, ob ich die 50 $ an Alamo überweisen soll. Mit Auslandsgebühren sind es ja am Ende sicherlilch insgesamt 70 $. Frage mich außerdem, wieso Alamo es nicht einfach von der Kreditkarte abbuchen, die Daten liegen ihnen ja vor.

Was würdet ihr machen?

Lothar
 
OP
L

LM100

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Sorry, ich muss mich berichtigen, nachdem mir jemand beim Übersetzen geholfen hat.

Es war kein Knöllchen, sondern eine Maut-Nachforderung in Höhe von 0,75 $. Diese 75 Cent hat Alamo vorgelegt und diese werden jetzt zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 $ bei mir eingefordert.

Ich soll also 25,75 $ an Alamo überweisen, incl. Auslandsgebühren aber dann immer noch ca. 50 $.

Nochmal die Frage: Würdet Ihr das machen?
Was kann passieren, wenn ich es nicht mache? Erhalte ich dann beim nächsten Mal kein Fahrzeug mehr von Alamo?

LM
 

alexwag

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Moin, Lothar!

Allein um der Gesetze Willen: ZAHLEN!


Und zwar per KK, dann sind die Gebühren auch nur 1% bei Auslandeinsatz. So lässt es sich locker verschmerzen. Und wenn man es von der positiven Seite betrachtet:

4 Wochen nach dem Urlaub - wo die meisten schon wieder urlaubsreif sind - bekommst Du nochmal einen "floridianischen Nachschlag" :LOL:

Gruß

Alex
 

Uwe

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Hallo Lothar,

einigermaßen sicher ist auf jeden Fall, dass Du so nicht Premium-Status bei Alamo erlangen wirst, wenn Du die Rechnung ignorierst. ;)

Mein Tipp: Zahle die Rechnung, auch wenn Dir das im Moment teuer erscheint. Eine unbezahlte Rechnung kann noch zu anderen Problemen führen, als nur eine mögliche Weigerung von Alamo, Dir noch ein Auto zu leihen.

Gruß

Uwe
 
OP
L

LM100

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Hallo Alex,

danke. Aber wie soll ich per KK bezahlen? Es liegt ein Rückumschlag bei, dort könnte ich meine KK-Nummern eintragen. Aber ist es wirklich sicher, diese Daten per Post zu verschicken? Irgendwie hab ich da ein schlechtes Gefühl.

Gruß
Lothar
 

Vero

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Hallo Lothar,

wir sind im Dezember auch durch die Express Lane bei Tampa gedüst! Haben es sogar noch gemerkt....aber kann ja nicht auf die Eisen gehen und drehen. Wir haben dann danach bei Sunpass und Alamo angerufen und die meinten...entweder die 75cent nachzahlen oder warten bis die Rechnung bei Alamo eindrudelt. Haben uns dafür entschieden, aber bisher (zum Glück) noch nichts bekommen. Ich geh mal von aus, da kommt auch nix mehr...Glaub kaum, dass die über 5 Monate brauchen.

Ich würde an deiner Stelle (hätten wir an userer ja auch gemacht) dringend zahlen. Solltest du das nicht tun, wird Alamos Verweigerung eines Mietwagens dein kleinstes Problem sein. Vielleicht würdest du in den USA nie wieder einen Mietwagen brauchen! Also...so blöd es ist....zahl einfach....hacks ab...und pass (wie wir) beim nächsten Mal besser auf! :D

LG
 

floja

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Moin!

Die 0,75 Cent würde ich auch zahlen, die hast du ja eindeutig "vergessen" zu bezahlen an der Mautstelle.
Aber 25$ (!!!) Bearbeitungsgebühr würde ich nicht zahlen! Wieso sollen gerade 25 $ angefallen sein? Ich würde hier großzügig abrunden (auf sagen wir mal 5-10 $, da ja Portokosten und eine gewisse Bearbeitung angefallen sind) und dann den Betrag überweisen. Sollte Alamo dann noch rummeckern, würde ich denen sachlich schreiben, dass aus deiner Sicht die Bearbeitungspauschale ausreicht und die dir höhere Kosten erstmal nachweisen sollen. dazu wären sie nämlich verpflichtet, denn die 25 $ sind ja erstmal nur eine Pauschale, die die einfach so festsetzen und die du ja auch anders pauschalisieren kannst.

Tschau
 

alexwag

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floja schrieb:
Moin!

Die 0,75 Cent würde ich auch zahlen, die hast du ja eindeutig "vergessen" zu bezahlen an der Mautstelle.
Aber 25$ (!!!) Bearbeitungsgebühr würde ich nicht zahlen! Wieso sollen gerade 25 $ angefallen sein? Ich würde hier großzügig abrunden (auf sagen wir mal 5-10 $, da ja Portokosten und eine gewisse Bearbeitung angefallen sind) und dann den Betrag überweisen. Sollte Alamo dann noch rummeckern, würde ich denen sachlich schreiben, dass aus deiner Sicht die Bearbeitungspauschale ausreicht und die dir höhere Kosten erstmal nachweisen sollen. dazu wären sie nämlich verpflichtet, denn die 25 $ sind ja erstmal nur eine Pauschale, die die einfach so festsetzen und die du ja auch anders pauschalisieren kannst.

Tschau


Bevor man so etwas tut, sollte man sich erst die AGBs des Vermieters genau durchlesen!! Eine willkürliche Kürzung /Festsetzung der Bearbeitungsgebühr durch den MIETER (!) ist u.U. widerrechtlich und kann noch einigen Ärger mehr und zusätzliche Kosten nach sich ziehen.
Falls man also Zweifel an der Höhe der Gebühr hat, VORHER mit dem Vermieter in verbindung treten und sich die AGBs aushändigen lassen (per Mail/auf der Webseite o.ä.)

Gruß

Alex


ERGÄNZUNG:

Siehe Seite 4, Punkt 4 !!

Bearbeitungsgebühr ALAMO
 

floja

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alexwag schrieb:
floja schrieb:
Moin!

Die 0,75 Cent würde ich auch zahlen, die hast du ja eindeutig "vergessen" zu bezahlen an der Mautstelle.
Aber 25$ (!!!) Bearbeitungsgebühr würde ich nicht zahlen! Wieso sollen gerade 25 $ angefallen sein? Ich würde hier großzügig abrunden (auf sagen wir mal 5-10 $, da ja Portokosten und eine gewisse Bearbeitung angefallen sind) und dann den Betrag überweisen. Sollte Alamo dann noch rummeckern, würde ich denen sachlich schreiben, dass aus deiner Sicht die Bearbeitungspauschale ausreicht und die dir höhere Kosten erstmal nachweisen sollen. dazu wären sie nämlich verpflichtet, denn die 25 $ sind ja erstmal nur eine Pauschale, die die einfach so festsetzen und die du ja auch anders pauschalisieren kannst.

ich kann übrigens auf die Schnelle bei alamo.com keien entsprechende Regel in den Policies finden.

Tschau


Bevor man so etwas tut, sollte man sich erst die AGBs des Vermieters genau durchlesen!! Eine willkürliche Kürzung /Festsetzung der Bearbeitungsgebühr durch den MIETER (!) ist u.U. widerrechtlich und kann noch einigen Ärger mehr und zusätzliche Kosten nach sich ziehen.
Falls man also Zweifel an der Höhe der Gebühr hat, VORHER mit dem Vermieter in verbindung treten und sich die AGBs aushändigen lassen (per Mail/auf der Webseite o.ä.)

Gruß

Alex

Sehe ich nicht so problematisch. Was genau soll denn passieren. Wenn dann weist Alamo auf die Bestimmungen in denAGB hin. Und in dem eher nicht zu erwartenden Fall, dass eine entsprechende AGB-Klausel besteht, kann man ja immer noch nachzahlen. Außerdem ist die Kürzung ja genau so "willkürlich", wie die Festsetzung einer solchen Pauschale. Es ist eben nur eine Pauschale!!! Im Zweifelsfall muss der die Pauschale Festsetzende nachweisen, dass Kosten in der Höhe wirklich angefallen sind.

Tschau
 

Vero

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floja schrieb:
alexwag schrieb:
floja schrieb:


Im Zweifelsfall muss der die Pauschale Festsetzende nachweisen, dass Kosten in der Höhe wirklich angefallen sind.

Tschau


Schön, dass du das nicht so problematisch siehst. Der OP kann ja deinen vorgeschlagenen Weg mal versuchen.

Aber wenn du Alex´s Link mal lesen würdest....da steht:" Es sei denn, der MIETER kann eine geringere Bearbeitungsgebühr nachweisen!"
Dann mal viel Erfolg das nachzuweisen. Für was gibt´s denn sonst die AGB´s???
 

floja

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Vero schrieb:
Schön, dass du das nicht so problematisch siehst. Der OP kann ja deinen vorgeschlagenen Weg mal versuchen.

Aber wenn du Alex´s Link mal lesen würdest....da steht:" Es sei denn, der MIETER kann eine geringere Bearbeitungsgebühr nachweisen!"
Dann mal viel Erfolg das nachzuweisen. Für was gibt´s denn sonst die AGB´s???

Ich glaube nicht, dass Alex aus den AGB zitiert hat! Wenn doch, dann bitte ich um einen entsprechenden Link!
Und nur mal soviel zur rechtlichen Seite: Nicht alles was in AGB`s geregelt ist, muss auch wirksam sein. Auch Beweislastfragen können nicht einfach durch AGB entgegen dem Gesetz abgeändert werden... (ich kenne mich aus beruflichen Gründen rechtlich schon ein wenig damit aus sei dazu gesagt...)

Also folgende Reihenfolge:
1. Ist eine Pauschale für den Fall, dass ein Strafzettel von Alamo gezahlt wird, in den AGB geregelt?
2. Wenn ja: Höhe? Beweislast für den Fall, dass man niedrigere Höhe annimmt? Auch hier würde ich erstmal niedriger ansetzen und abwarten
3. Wenn nein: Dann einfach niedriger ansetzen und abwarten

Tschau
 

Vero

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Aber ich hab´s auf der Alamo Seite in den AGB´s gelesen:

4. Verkehrsverstöße. Bis zur Fahrzeugrückgabe ist der Mieter für alle Zuwiderhandlungen des Mieters/Fahrers gegen das Gesetz, insbesondere bei Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), voll verantwortlich und haftet gegenüber dem Vermieter für alle daraus resultierenden Bußgelder, Gebühren und sonstigen Kosten; das gilt insbesondere für Bußgelder wegen Falschparkens und Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie für Abschleppkosten. Im Falle der Geltendmachung von solchen Bußgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten durch eine Behörde oder Dritte gegenüber dem Vermieter fällt als Ausgleich für den daraus dem Vermieter entstehenden Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,- an, es sei denn der Mieter weist einen geringeren Aufwand nach.

Quelle: alamo.de

Magst ja sicher Recht haben mit deinen Dingen über Beweislast und Minderung einer Gebühr etc...stell ich ja gar nicht in Frage, mag meinetwegen so sein...allerdings denk ich mir "Warum damit rumärgern??" Ich würde das zahlen...dann ist es vom Tisch und ich muss mir bei der nächsten Einreise keine Gedanken machen! Mag zwar in diesem Fall die "Vogelstrauß Theorie" sein...aber warum soll ich mich mit lästigen Dingen rumärgern und mir das Leben schwer machen? Hab weitaus besseres (und wichtigeres) zu tun. Aber Lothar muss das natürlich selbst wissen. Wie ich ja schon schrieb, an uns ging der Kelch zum Glück vorbei!

LG
 

Redondo

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Sollte man wirklich wegen 25 USD riskieren, Schwierigkeiten bei einer erneuten Einreise oder bei einer erneuten Fahrzeuganmietung zu haben? Das ist es doch wirklich nicht wert. Also zahlen und lächeln.

Das lohnt doch den Ärger nicht und die Schaden/Nutzen-Rechnung spricht meiner Meinung nach eine deutliche Sprache, und die lautet zahlen.

Gruß
Redondo
 

Vero

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Redondo schrieb:
Sollte man wirklich wegen 25 USD riskieren, Schwierigkeiten bei einer erneuten Einreise oder bei einer erneuten Fahrzeuganmietung zu haben? Das ist es doch wirklich nicht wert. Also zahlen und lächeln.

Das lohnt doch den Ärger nicht und die Schaden/Nutzen-Rechnung spricht meiner Meinung nach eine deutliche Sprache, und die lautet zahlen.

Gruß
Redondo


Meine Rede! Denke auch lieber zahlen. Ist zwar ärgerlich, aber nun ja.
 

floja

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Nur soviel: Die AGB von Alamo.de gelten nur für in Deutschland abgeschlossene Verträge!

Und letztendlich muss natürlich der Fragesteller wissen was er machen will. Ich will/wollte ja auch nur eine Möglichkeit aufzeigen, wie es gehen würde/ich es machen würde. Wie er es dann macht, bleibt ihm überlassen... :wink:

Tschau :sun:
 

Vero

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Ich gehe aber mal schwer davon aus, dass Lothar in Deutschland gemietet hat, und nicht direkt am Schalter in den USA. Dann würden doch für ihn die AGB´s gelten, oder?

Ist ja mal gut zu wissen, was es noch für Möglichkeiten gäbe...aber wie schon gesagt...nicht bei so einem Betrag!

LG
 

IkeaRegal

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Ich versteh das Problem jetzt auch nicht.

Hat man einen Fehler gemacht, steht man dazu! Punkt aus Ende. Zumal wir hier nicht über tausende von Dollar reden wo womöglich die eigene Existenz bedroht wäre... :updown:
 

floja

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Vero schrieb:
Ich gehe aber mal schwer davon aus, dass Lothar in Deutschland gemietet hat, und nicht direkt am Schalter in den USA. Dann würden doch für ihn die AGB´s gelten, oder?

Wenn er denn direkt bei Alamo Deutschland gebucht hat...? Ich gehe aber eher davon aus, dass, wie bei den meisten Anmietungen, die Anmietung über einen Vermittler (FTI o.ä.) einer Leistung von Alamo aus den USA erfolgte. Dann gelten die AGB von Alamo Deutschland nicht.

Wie hat sich denn der Threadersteller nun entschieden?

Tschau
 

Vero

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Ja kann auch so sein. Eigentlich ja auch egal...ist ja nur reine Spekulation von uns, wo er gebucht haben könnte etc. Muss er wissen was er macht! Würde mich aber auch interessieren, wie entschieden wurde! :)

LG
 
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