Das LBA hat veröffentlicht, dass grundsätzlich auch FAA-zugelassene Kinderrückhaltesysteme bei uns verwendet werden dürfen – das gilt aber nur, wenn sie auf unseren Sitzen ordnungsgemäß befestigt werden können. Schon allein dadurch scheiden viele Modelle aus. Zu berücksichtigen ist ferner, dass der FAA-Zulassungstest kein dynamischer Crashtest ist, sondern es wird lediglich das System auf einem Sitz befestigt, das Kind dann angeschnallt und dann wird das ganze um 360° gedreht. Fällt das Kind nicht heraus, ist das System zugelassen. Dieser Test stellt in keiner Weise die realen Bedingungen bei einem Flugzeugnotfall dar und ist für uns daher kein Sicherheitskriterium. Und nun zu CARES- und ähnlichen Systemen. Das CARES-System war noch nie bei uns auf der Liste, die wir jährlich mit Hilfe des TÜV Rheinland aktualisieren. Wenn das System bei uns an Bord genutzt wurde, so geschah dies aus Unkenntnis der Kabinencrew, was leider in der Vergangenheit vorgekommen ist. Das CARES-System erfordert, dass das Kind mit einem Gurtsystem im Sitz befestigt wird, welches um den oberen Bereich der Rückenlehne gezogen werden muss. Die Rückenlehnen von Flugzeugsitzen – und das gilt für alle Beförderungsklassen – sind nicht darauf ausgelegt, dass dort hohe Lasten eingebracht werden, wie sie bei einem Notfall auftreten. Die passive Schutzfunktion des Sitzes ist ausschließlich durch den Beckengurt gegeben, der genau dort befestigt ist, wo solche Lasten eingebracht werden können. In einem Notfall verwinden sich die Rückenlehnen (was sie auch sollen), die um die Lehne gelegten Gurte verrutschen daraufhin und im schlimmsten Fall rutschen sie nach oben und verletzen das Kind erheblich. In der Economy Class /Premium Economy Class kommt noch hinzu, dass die CARES-Gurte den Klapptisch des Gastes im Sitz dahinter blockieren und/oder den Bildschirm des Gastes verdecken.
Du kannst Dich zwecks weiterer Ausführungen gerne an den TÜV Rheinland in Köln wenden, Abteilung Luftfahrt