Hallo, uns betrifft das auch. Die Frage ob der Paragraph "Acts of God" als nicht Rückgabegrund gültig ist, wenn die Mietsache nicht mehr existiert bzw. rechtlich nicht vermietbar bzw. nutzbar ist. Die Hausbesitzer sind wahrscheinlich gegen den Huricane versichert. Bei uns stand bei Buchung das die Versicherung nur für US Personen möglich ist. Eine andere Frage ist, ob die gezahlten Steuern etc. für eine nicht genutzte Sache ebenfalls einbehalten werden dürfen. Ich denke im ersten Schritt machen es sich die Agenturen leicht und sagen es gibt nichts. Überlege aufgrund von Rechtschutz das mal prüfen zu lassen!
Wenn es eine US Agentur ist, ist das sicherlich ein US Vertrag unter US Recht und Gerichtsort wird in den USA sein, ob da die Deutsche Rechtschutz mitmacht würde mich interessieren.