johnny104
FLI-Member
- Registriert
- 5 Aug. 2010
- Beiträge
- 112
Hallo zusammen,
ich habe ein Mietwagen bei Hertz auf der .CH Seite gebucht, komme aber selber aus Deutschland,
In dem Vertrag steht folgendes:
Die Reservierungsbestätigung basiert auf den von Ihnen getätigten Angaben, inklusive der Information über Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort. Hertz behält sich das Recht vor, die von Ihnen getätigten Angaben zu überprüfen. Für den Fall, dass Sie angegeben haben, sich zum Zeitpunkt der Reservierung außerhalb Ihres Heimatlandes aufgehalten zu haben, behält Hertz sich das Recht vor, diese Angaben anhand Ihres Flugtickets, einer Bahnfahrkarte oder Hotelrechnung zu prüfen. Sollten Sie diesen Beweis nicht erbringen können, wird möglicherweise ein anderer Tarif berechnet, als Ihnen bei der Reservierung genannt wurde oder hat zur Folge, dass wir die Reservierung für ungültig erklären. Unwahre Angaben gegenüber Hertz stellen eine Vertragsverletzung dar.
Sollte Hertz die Reservierung nicht anerkennen oder ich einen anderen Tarif bezahlen müssen, kann ich damit leben.
Falls Hertz das Fahrzeug ohne Überprüfung der Angaben übergibt und es später zu einem Unfall kommt, ist man dann trotzdem versichert oder ist es eine Vertragsverletzung die den Versicherungsschutz dann ausschließt??
Wie sieht es das Kompetenzteam im Forum .
Natürlich alles ohne rechtlichen Anspruch.....
Hier noch ein Dank an Vaca Key und OHV44 und alle anderen, die Ihr Wissen hier mit Engelsgeduld teilen.
Danke für Eure Antworten
ich habe ein Mietwagen bei Hertz auf der .CH Seite gebucht, komme aber selber aus Deutschland,
In dem Vertrag steht folgendes:
Die Reservierungsbestätigung basiert auf den von Ihnen getätigten Angaben, inklusive der Information über Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort. Hertz behält sich das Recht vor, die von Ihnen getätigten Angaben zu überprüfen. Für den Fall, dass Sie angegeben haben, sich zum Zeitpunkt der Reservierung außerhalb Ihres Heimatlandes aufgehalten zu haben, behält Hertz sich das Recht vor, diese Angaben anhand Ihres Flugtickets, einer Bahnfahrkarte oder Hotelrechnung zu prüfen. Sollten Sie diesen Beweis nicht erbringen können, wird möglicherweise ein anderer Tarif berechnet, als Ihnen bei der Reservierung genannt wurde oder hat zur Folge, dass wir die Reservierung für ungültig erklären. Unwahre Angaben gegenüber Hertz stellen eine Vertragsverletzung dar.
Sollte Hertz die Reservierung nicht anerkennen oder ich einen anderen Tarif bezahlen müssen, kann ich damit leben.
Falls Hertz das Fahrzeug ohne Überprüfung der Angaben übergibt und es später zu einem Unfall kommt, ist man dann trotzdem versichert oder ist es eine Vertragsverletzung die den Versicherungsschutz dann ausschließt??
Wie sieht es das Kompetenzteam im Forum .
Natürlich alles ohne rechtlichen Anspruch.....
Hier noch ein Dank an Vaca Key und OHV44 und alle anderen, die Ihr Wissen hier mit Engelsgeduld teilen.
Danke für Eure Antworten