Mietwagen Versicherungen bei Fremdlandbuchungen

johnny104

FLI-Member
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Hallo zusammen,

ich habe ein Mietwagen bei Hertz auf der .CH Seite gebucht, komme aber selber aus Deutschland,

In dem Vertrag steht folgendes:
Die Reservierungsbestätigung basiert auf den von Ihnen getätigten Angaben, inklusive der Information über Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort. Hertz behält sich das Recht vor, die von Ihnen getätigten Angaben zu überprüfen. Für den Fall, dass Sie angegeben haben, sich zum Zeitpunkt der Reservierung außerhalb Ihres Heimatlandes aufgehalten zu haben, behält Hertz sich das Recht vor, diese Angaben anhand Ihres Flugtickets, einer Bahnfahrkarte oder Hotelrechnung zu prüfen. Sollten Sie diesen Beweis nicht erbringen können, wird möglicherweise ein anderer Tarif berechnet, als Ihnen bei der Reservierung genannt wurde oder hat zur Folge, dass wir die Reservierung für ungültig erklären. Unwahre Angaben gegenüber Hertz stellen eine Vertragsverletzung dar.

Sollte Hertz die Reservierung nicht anerkennen oder ich einen anderen Tarif bezahlen müssen, kann ich damit leben.

Falls Hertz das Fahrzeug ohne Überprüfung der Angaben übergibt und es später zu einem Unfall kommt, ist man dann trotzdem versichert oder ist es eine Vertragsverletzung die den Versicherungsschutz dann ausschließt??

Wie sieht es das Kompetenzteam im Forum :giggle: .

Natürlich alles ohne rechtlichen Anspruch.....


Hier noch ein Dank an Vaca Key und OHV44 und alle anderen, die Ihr Wissen hier mit Engelsgeduld teilen.

Danke für Eure Antworten
 

Vaca-Key

FLI-Gold-Member
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Allschwil / Switzerland
In dem Vertrag steht folgendes:
Meinst Du mit Vertrag die Reservationsbestätigung?
Dass Thema wurde ja schon zigmal durchgekaut und man sieht das es mal auf einer Bestätigung zu lesen ist und mal nicht.

Da dieser Text in den AGB beim Buchen im letzten Schritt vor dem Bestätigen nicht mehr zu finden ist (habe gerade eine Testbuchung auf.ch gemacht) kann man wohl davon ausgehen das es sich um nicht angepasste Textbausteine auf der Bestätigung handelt.

Das diese Textbausteine nicht sauber nachgepflegt werden wundert mich mittlerweile nicht mehr, ein schönes Beispiel ist das Thema ändern der Buchung bei einer "Vor Ort Bezahlen" Reservation, da steht auf der CH Seite bei den "Allgemeinen Mietbedingungen" im Deutschen Text "Sie können Ihre Reservierung bis zu drei Mal über den Button „Buchung verwalten“ oder über Kontakt ändern...".
Lässt man sich den Text auf Englisch anzeigen steht das bloss "You can amend your reservation free of charge online through the View/Modify/Cancel button on our Website...".
Man sieht das hier keine Limitierung der Anzahl Änderungen erwähnt wird weil es bei Pay at Location Buchungen ja keine gibt.

Dies war nur ein Beispiel damit Du siehst das man die Texte welche auf der Reservationsbestätigung erscheinen nicht immer stimmen müssen, am besten spielst Du deine Reservation nochmals durch auf Englisch und dort wo man am ende die Persönlichen Daten eingeben würde unten auf die Links bei "Reservation Terms and Conditions" mal draufklicken und schauen ob Du den von Dir erwähnten Text noch findest.

Generell kann man mittlerweile zu dem Thema sagen das in den diversen Foren Hunderte wenn nicht sogar Tausende schon mal über andere Länderseiten gebucht haben und von Problemen während oder nach der Anmietung ist kaum etwas bekannt und der wo bekannt ist war vorher schon mal bei Hertz aus anderen Gründen auf der Backlist gelandet.

Mir hatte sogar Hertz Schweiz bei Problemen nach meiner Anmietung (Tank falsch Belastet) die über Hertz UK ging ohne etwas nachzufragen geholfen und mir die Kosten von CH aus zurückerstattet obwohl die Buchung ja via UK Bezahlt wurde.

Gruss Patric
 
OP
johnny104

johnny104

FLI-Member
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Danke, für die Aufklärung.

Habe die "Reservation Terms and Conditions" in Englisch angeschaut und dort steht nix von Fremdlandbuchungen.

Da bin beruhigt und bedanke mich.
 
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