38% Rabatt bei Alamo

chelsealion

FLI-Newbie
Registriert
9 Sep. 2010
Beiträge
1
Habe gestern und heute jeweils ein Auto an verschiedenen US Airports angemietet und laut Mietbedingungnen sind bei der Abholung vor Ort nur ein gültiger Führerschein, die Mietwagenbestätigung und die Kreditkarte mitzubringen und vorzulegen.
Bedenken dürften hier nicht angebracht sein.
Habe auch selbst bei Alamo angerufen, da ich bei einem großen Versicherungsunternehmen tätig bin und somit bei Alamo Sonderbedingungen bekomme, aber der freundliche Mitarbeiter sagte mir, dass der momentane Preis super günstig sei, sie nicht wissen wie lange er noch gilt, aber er definitiv keine "Falle" darstellt.
 

tommyvercetti

FLI-Bronze-Member
Registriert
11 Juni 2012
Beiträge
393
Warum soll der erlischen? Es steht nirgends in den Vertragsbedingungen dass der Tarif nur für eine bestimmte Personengruppe gilt.
Bei den Presse oder Touristikerangeboten steht das immer explizit im Vertrag und auf der HP. Hab so einen Vertrag, da ich einen Presseausweis besitze vorliegen.

Gerichtstand ist Deutschland, da über Alamo.de abgeschlossen, sodaß die Rechtschutzversicherung greift. Von daher sehe ich wenig Chancen das Alamo da rauskommt, sollten Sie nicht zahlen wollen.

Ganz einfach: weil es in den Vertragsbedingungen steht!

Gerichtsstand ist nicht Deutschland: du buchst zwar hier, fliegst aber mit einem Voucher rüber und unterzeichnest den Vertrag bei der Anmietung ergo nach amerikanischem Recht.

Mietbedingungen schrieb:
Allgemeine Mietbedingungen

Nordamerika:

Ankunft am Flughafen An fast allen Flughäfen hat Alamo einen Schalter im Terminalgebäude. Wo dies nicht der Fall ist, stehen Alamo-Busse alle 10 Minuten vor der Gepäckausgabehalle für Sie bereit.

Der Mietvertrag: Wir bitten Sie, am Alamo-Mietschalter folgendes bereitzuhalten: einen gültigen Führerschein aus einem europäischen Land den Reisepass den Mietwagengutschein (Voucher) bzw. Ihre Buchungsbestätigung eine Kreditkarte im Namen des Hauptmieters zur Hinterlegung der Kaution oder zur Zahlung weiterer vor Ort gebuchter Leistungen

Zum besseren Verständnis bieten wir deutsche Mietverträge an. Bitte erfragen Sie diesen bei Ihrer Anmietung vor Ort.

Ihr Mietvertrag wird anhand des vorab gebuchten Versicherungspaketes ausgestellt. Sollten Sie sich vor Ort noch für weitere Leistungen entscheiden, werden diese dem Mietvertrag hinzugefügt.

Versicherungen

Vollkaskoversicherung (CDW – Collision Damage Waiver) Wie bei allen Autovermietungen sind Sie für jede Beschädigung des Mietwagens bis zum vollen Fahrzeugwert verantwortlich, auch wenn der Schaden dem Fahrzeug während Ihrer Abwesenheit zugefügt worden ist oder wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden an dem Sie selbst schuldfrei sind.

Die Vollkaskoversicherung (CDW) ist in unseren Paketen immer inklusive und enthebt Sie der Verantwortung für die Kosten des Schadens, unabhängig von der Schuldfrage. In Kanada beträgt die Selbstbeteiligung Can $ 300, die vor Ort als Sicherheitskaution per Kreditkarte oder bar zu hinterlegen ist.

CDW wird hinfällig, wenn Sie oder ein befugter Fahrer:

den Schaden absichtlich verursacht bzw. bewusst oder grob fahrlässig gehandelt hat; unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschgiften gestanden hat; an einem Wett- oder Autorennen teilgenommen hat; den Wagen auf der Basis falscher oder betrügerischer Informationen gemietet hat; (z.B. einen Nachlass durch falsche Angaben bekommen hat) den Wagen zum Begehen eines Verbrechens oder einer sonstigen strafbaren Handlung benutzt hat; den Wagen als Mietwagen zur Beförderung von Personen oder Sachen oder zum Abschleppen oder Anschieben irgendwelcher Sachen benutzt hat; den Zündschlüssel im Wagen gelassen hat und der Wagen gestohlen oder mutwillig beschädigt wurde; das Einreiseverbot nach Mexiko missachtet hat; es unterlassen hat, einen Verlust oder Schaden prompt der Polizei zu melden und die auf dem Umschlag des Mietvertrags angegebene nächstgelegene Alamo-Station anzurufen; einem unbefugten, nicht angemeldetem Fahrer erlaubt hat, den Wagen zu fahren; auf unbefestigten Straßen gefah

Ich bleibe dabei: wer buchen will, der soll. Das Risiko trägt jeder selbst. Nur einfach bitte mit den richtigen Fakten argumentieren ;)
 

MaRiBi

FLI-Member
Registriert
4 Aug. 2010
Beiträge
218
Also ich habe einen Dodge Grand Caravan für Mai 2014 über ADAC bei Hertz gebucht, denn dort war er immer noch etwas günstiger, als dieses Alamo-Angebot. Unterschiede bei mir sind lediglich 1 Zusatzfahrer und 1. Tankfüllung nicht geschenkt. Dafür muss ich erst im April 2014 zahlen. Unterm Strich für mich persönlich also ein vergleichbares Angebot, aber ich habe über die ADAC-Buchung keine Ungewissheit.

Ich will nur sagen, sooo toll muss diese Alamo-Aktion nicht unbedingt sein.
 

MaRiBi

FLI-Member
Registriert
4 Aug. 2010
Beiträge
218
Bei Alamo kannst Du auch "später Zahlen" auswählen.

Stimmt, sogar kostenneutral. War ich gar nicht von ausgegangen und habe es daher nicht probiert. Mein Fehler. Bleiben also € 18,- Ersparnis und ein "sicheres Gefühl", dafür keine 1. Tankfüllung.
 

alex71

FLI-Member
Registriert
8 Juni 2012
Beiträge
152
Ort
Rhein Main Gebiet
Z.B. steht als Code auf dem Voucher: Group Day

Weiter geht aus den AGB eindeutig hervor, dass die CDW hinfällig wird, wenn der Wagen auf der Basis falscher oder betrügerischer Informationen gemietet wurde.

Group Day stand auf meiner Bestätigung nicht. Aber, es geht ja auch nicht um den PEP Link, sondern um einen, bei dem es sich laut Mietbedingungen, eben nicht um ein Angebot für Touristiker handelt.

***den Wagen auf der Basis falscher oder betrügerischer Informationen gemietet hat; (z.B. einen Nachlass durch falsche Angaben bekommen hat)

Wenn ich mir die Bedingungen ansehe, dann steht das dick gedruckte nicht dort, sondern nur: "den Wagen auf der Basis falscher oder betrügerischer Informationen gemietet hat;" Aber ich denke das mit dem "Nachlass" hast du nur als Beispiel hinzugefügt. Dazu noch eine Anmerkung zu dem zweifelhaften PEP Link (nicht der im Eingang verlinkte). Wenn ich vor Ort den Mietvertrag unterzeichne und ich das Fahrzeug bekomme, dann sehe ich das nicht so. Es ist m.M.n. die Pflicht von Alamo meine Befugnis zu kontrollieren, und mit der Fahrzeugübergabe ist das beiderseits erledigt. Was anderes wäre, wenn ich bei Aufforderung eines Nachweises irgend ein gefälschtes Exemplar zeigen würde, aber wenn ich gar keinen habe, und er auch nicht verlangt wird......ich weiß nicht.
 

krimkom

FLI-Member
Registriert
7 Feb. 2008
Beiträge
183
Group Day stand auf meiner Bestätigung nicht. Aber, es geht ja auch nicht um den PEP Link, sondern um einen, bei dem es sich laut Mietbedingungen, eben nicht um ein Angebot für Touristiker handelt.



Wenn ich mir die Bedingungen ansehe, dann steht das dick gedruckte nicht dort, sondern nur: "den Wagen auf der Basis falscher oder betrügerischer Informationen gemietet hat;" Aber ich denke das mit dem "Nachlass" hast du nur als Beispiel hinzugefügt. Dazu noch eine Anmerkung zu dem zweifelhaften PEP Link (nicht der im Eingang verlinkte). Wenn ich vor Ort den Mietvertrag unterzeichne und ich das Fahrzeug bekomme, dann sehe ich das nicht so. Es ist m.M.n. die Pflicht von Alamo meine Befugnis zu kontrollieren, und mit der Fahrzeugübergabe ist das beiderseits erledigt. Was anderes wäre, wenn ich bei Aufforderung eines Nachweises irgend ein gefälschtes Exemplar zeigen würde, aber wenn ich gar keinen habe, und er auch nicht verlangt wird......ich weiß nicht.

Dieses von Dir angeführte Zitat mit dem eingerückten Fettdruck stammt nicht von mir.
 

krimkom

FLI-Member
Registriert
7 Feb. 2008
Beiträge
183
Group Day stand auf meiner Bestätigung nicht. Aber, es geht ja auch nicht um den PEP Link, sondern um einen, bei dem es sich laut Mietbedingungen, eben nicht um ein Angebot für Touristiker handelt.



Wenn ich mir die Bedingungen ansehe, dann steht das dick gedruckte nicht dort, sondern nur: "den Wagen auf der Basis falscher oder betrügerischer Informationen gemietet hat;" Aber ich denke das mit dem "Nachlass" hast du nur als Beispiel hinzugefügt. Dazu noch eine Anmerkung zu dem zweifelhaften PEP Link (nicht der im Eingang verlinkte). Wenn ich vor Ort den Mietvertrag unterzeichne und ich das Fahrzeug bekomme, dann sehe ich das nicht so. Es ist m.M.n. die Pflicht von Alamo meine Befugnis zu kontrollieren, und mit der Fahrzeugübergabe ist das beiderseits erledigt. Was anderes wäre, wenn ich bei Aufforderung eines Nachweises irgend ein gefälschtes Exemplar zeigen würde, aber wenn ich gar keinen habe, und er auch nicht verlangt wird......ich weiß nicht.


Dieses von Dir angeführte Zitat mit dem eingerückten Fettdruck stammt nicht von mir. Ist von Tommyvercetti.
 

tommyvercetti

FLI-Bronze-Member
Registriert
11 Juni 2012
Beiträge
393
Wenn ich mir die Bedingungen ansehe, dann steht das dick gedruckte nicht dort, sondern nur: "den Wagen auf der Basis falscher oder betrügerischer Informationen gemietet hat;" Aber ich denke das mit dem "Nachlass" hast du nur als Beispiel hinzugefügt. Dazu noch eine Anmerkung zu dem zweifelhaften PEP Link (nicht der im Eingang verlinkte). Wenn ich vor Ort den Mietvertrag unterzeichne und ich das Fahrzeug bekomme, dann sehe ich das nicht so. Es ist m.M.n. die Pflicht von Alamo meine Befugnis zu kontrollieren, und mit der Fahrzeugübergabe ist das beiderseits erledigt. Was anderes wäre, wenn ich bei Aufforderung eines Nachweises irgend ein gefälschtes Exemplar zeigen würde, aber wenn ich gar keinen habe, und er auch nicht verlangt wird......ich weiß nicht.

Ja da hast du Recht. Sorry, wollte keine Verwirrung stiften. Habe das am Handy aus der Email meines Vermittlers kopiert. Der hat jahrelange Erfahrung deshalb ist die Bemerkung ernst zu nehmen. Auch wenn der Alamo Kundendienst was anderes sagt. Ich musste leider auch schon die Erfahrung machen, dass Alamo DE sich nicht so auskennt wie es in den USA abläuft...und ein Telefonat nützt mir vor Gericht (im Härtefall) dann herzlich wenig.

Ich will hier niemanden von der Buchung abhalten oder die bereits getätigte Buchung vermiesen. Ich möchte nur auf die möglichen Risiken hinweisen, die man eingeht um ein paar Euros zu sparen...und das sage ich als Student, der seine Buchung(en) immer dreimal durchrechnet :-D
 

Haasetor

FLI-Member
Registriert
18 Juni 2013
Beiträge
153
Ganz einfach: weil es in den Vertragsbedingungen steht!

Gerichtsstand ist nicht Deutschland: du buchst zwar hier, fliegst aber mit einem Voucher rüber und unterzeichnest den Vertrag bei der Anmietung ergo nach amerikanischem Recht.

.....

Doch Gerichtsstand für den Voucher ist Deutschland und nur da würde ich auch die Schadenersatzklage gegen Alamo führen, wenn deren Versicherung nicht zahlen will. :party:

Außerdem sollen die einem erstmal nachweisen das man sich etwas erschlichen hat.

Ich hatte vor 3 Jahren einen etwas heftigeren Unfall in Südafrika, auch über Alamo Deutschland gebucht. Dort unten hat mir National 1000€ Selbstbeteiligung auf der Kreditkarte belastet. Ich habe dann hier Alamo Deutschland auf Schadensersatz verklagt, weil das Rundumsorglospaket gebucht wurde und es kam dann gar nicht erst zur Verhandlung da Alamo deutschland dann bezahlt hat. Da wurde auch mit Gerichtsstand Südafrika argumentiert.
 

alex71

FLI-Member
Registriert
8 Juni 2012
Beiträge
152
Ort
Rhein Main Gebiet
Dieses von Dir angeführte Zitat mit dem eingerückten Fettdruck stammt nicht von mir. Ist von Tommyvercetti.

Sorry, war keine Absicht.

@Tommy, es muss letztlich jeder selbst entscheiden.
@haasetor, laut AGBs ist der Gerichtsstand immer dort, wo der Mietwagen entgegengenommen wird. Ob das vor Gericht bestehen würde weiß ich nicht, aber ich wollte es nur mal anmerken.

"VI. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Mieter das Mietfahrzeug in Empfang nimmt. Ist der Mieter Kaufmann, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mietvertrag Wiesbaden; unbeschadet davon ist der Vermieter auch dazu berechtigt, jedes andere gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. "
http://www.alamo.de/Content/732/de/GeneralTrading
 

Haasetor

FLI-Member
Registriert
18 Juni 2013
Beiträge
153
Die AGB ziehen nicht. Gerichtsstand wenn ich etwas in Deutschland kaufe ist immer Deutschland. Und den Voucher kaufe ich über Alamo.de ....
D.h. ich muß zwar für Schäden in den USA aufkommen kann aber in Deutschland Schadenersatz einkalgen.

Das wird dir jeder Jurist auch so bestätigen.
 
OP
S

Sniper2407

FLI-Member
Registriert
9 Feb. 2005
Beiträge
115
War ja auch nur, so lange der Vorrat reicht.........

Also --> Topic closed ! :cool:
 

Muerz

FLI-Member
Registriert
14 Juli 2009
Beiträge
131
Nur noch kurz ne Frage: Hier wurde gesagt, dass die 38% Buchung einen "Group Days" Voucher bringen würde. Über den Roadside Link kriegt man auch einen Group Days Voucher. Über den Touristiker resp. Presselink - gibt es da auch einen Group Days Voucher oder steht da noch was anderes? Ich habe auch noch eine Buchung über den 38% Voucher nur bin ich mir nicht mehr sicher ob ich die "freie" Variante oder den Touristikerlink benutzt habe um zu buchen und ich fürchte die Sache mit fehlendem Versicherungsschutz etc würde mir dann zu heiss werden... :(

Also wieder einen anderen Wagen buchen :tired:
 

Yetigirl

FLI-Silver-Member
Registriert
12 März 2005
Beiträge
980
Ort
Kassel
Hallo,

ich habe über den Touristiker-Link gebucht und bei mir steht auch "Group Days" auf dem Voucher.

Gruß
Nina
 

Muerz

FLI-Member
Registriert
14 Juli 2009
Beiträge
131
Wenn also auch da ein Group Days Voucher steht, womit können die dann nachher nachvollziehen ob per Presselink oder Roadsidelink bestellt wurde?
 

Yetigirl

FLI-Silver-Member
Registriert
12 März 2005
Beiträge
980
Ort
Kassel
Gar nicht, deswegen wurde ja oben diskutiert, dass es wahrscheinlich kein freier Link war, sondern man sich vor Ort ausweisen können muss. Ist bei uns aber in den letzten 10 Florida-Urlauben nie notwendig gewesen. Ich habe aber hier schon oft gelesen, dass nach dem Ausweis gefragt wurde.
 

Nine

FLI-Gold-Member
Registriert
28 Sep. 2009
Beiträge
3.336
Ort
Braunschweig
Auch wenn es wahrscheinlich keinen interessiert, aber ganz ehrlich...ich finde sowas unmöglich!
Die Rabatte sind für Touristiker...auch in anderen Branchen bekommen brancheninterne irgendwelche Rabatte, von denen branchenfremde nicht profitieren können.
Klar ist alamo irgendwo selber Schuld, wenn die nicht alle kontrollieren, aber trotz allem werden solche Buchungen mal dazu führen, das es solche Rabatte für keinen mehr gibt, nur weil sich manche nicht an an Bestimmungen halten.
Und sowas dann auch noch in Foren diskutieren und weiter breittreten...auch nicht grad die schlauste Nummer...
 

fanaticman

FLI-Member
Registriert
5 Jan. 2011
Beiträge
134
.........
Die Rabatte sind für Touristiker...auch in anderen Branchen bekommen brancheninterne irgendwelche Rabatte, von denen branchenfremde nicht profitieren können.
............

Hallo,

es wäre nett wenn du kurz erklären könntest woher du weißt, dass es sich hierbei um ein Touristiker Angebot handelt. Denn im Gegensatz zu dem Touristiker-Angeboten stand bei diesem Angebot eben nicht:

"..... Vor Ort ist ein Touristikernachweis oder ein Presseausweis vorzulegen. .........."

Da dieser Zusatz gefehlt hat und auch sonst keinerlei Einschränken gemacht wurden, hätte man über diesen Link wohl buchen können - das ist zumindest meine Meinung.

Viele Grüße
 
Oben