Kerstin70
FLI-Gold-Member
Da wirst du leider Pech haben, auf Langstreckenflügen gibt es erst was ab 4 Stunden Verspätung.
Da wirst du leider Pech haben, auf Langstreckenflügen gibt es erst was ab 4 Stunden Verspätung.
Da wirst du leider Pech haben, auf Langstreckenflügen gibt es erst was ab 4 Stunden Verspätung.
KLICKArtikel 7
Ausgleichsanspruch
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.
(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 und 3500 km nicht später als drei Stunden oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden
nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.
Mal sehen. Bei Flightright scheinen die ja auf eine Datenbank mit den tatsächlichen Start und Landezeiten zurückzugreifen. Mit den drei Stunden ist wohl knapp. Hab irgendwo gelesen zählt der Zeitpunkt an dem man Aussteigen darf oder kann.
Laut Gerichtsurteil dann wenn die Türen geöffnet wurde, unabhängig davon wo man sitzt.
@BigDaddy
Für witterungsbedingte Verspätungen gibt´s aber keine Entschädigung...daher wundert mich das schon etwas.
Und etwas Geld kostet es schon Zumindest das Porto für die Vollmacht